Wer kann wegen Mietvertrag helfen ? Kuendigungsfristen ?
Ich habe eine Frage bzgl. Mietrecht. Normalerweise kann man mit einer Frist von 3 Monaten kuendigen. Ich habe jedoch einen Festvertrag fuer 2 Jahre der noch 15 Monate laeuft und daher koennte ich nicht kuendigen. Habe aber gehoert das man dennoch kuendigen koennte und suche jetzt Hilfestellung,d.h. was stimmt und was kann oder muss ich tun. Vielen Dank. Daniela
Warum willst du kündigen? Wenn du heiraten willst/ein Kind bekommst und die Wohnung wird zu klein,ist das ein guter Grund. Wenn du eine Arbeit in einer weit entfernten Stadt aufnehmen möchtest auch. In diesen Fällen gehst du zum Vermieter und hoffst auf sein Entgegenkommen- siehe Link. Wenn dir die Bude nur zu teuer ist oder dich die Nachbarn nerven, hast du schlechte Karten.
Handelt es sich um einen Zeitmietvertrag nach § 575 BGB, muss der Grund für die Beendigung im Vertrag vereinbart sein. Fehlt dies, wird daraus ein unbefristeter Vertrag mit einer Kündigungsfrist nach § 573c BGB (3 Monate).
Handelt es sich um eine Klausel im MIetvertrag in der die Kündigungsfrist für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 2 Jahre für beide Seiten) ausgeschlossen wird, kann man nicht vor Ablauf dieser Frist kündigen.
Man kann versuchen mit dem Vermieter zu reden und einen s.g. Aufhebungsvertrag zu erreichen. Einen Anspruch darauf hat der Mieter nicht.