Minijob auf Lohnsteuerkarte + zweimaliger Mehrverdienst als Schüler?
Situation:
Eine Schülerin fängt bei einem Drogeriemarkt einen Minijob an, bei welchem Sie monatlich 350 Euro verdient. Sie muss dort die Lohnsteuerkarte I vorlegen.
Im Vertrag mit dem Drogeriemarkt steht, dass sie kein anderes Beschäftigungsverhältnis neben diesem aufnehmen darf.
so, das ist mir eigtl. klar, da das Unternehmen ja ihre Lohnsteuerkarte besitzt und Löhne darauf vermerkt und Bescheid wissen muss, wieviel sie verdient bzw. ob sie mehr als 400 Euro verdient.
Wie verhält sich das nun mit der Schüler und Studentenklausel, dass sie zweimal im Jahr mehr als 400 Euro verdienen dürfen, solange das Jahreseinkommen einen gewissen Betrag nicht überschreitet ?
In diesem Drogeriemarkt darf sie ausserdem in KEINEM Monat über 350 € verdienen. Das steht im Vertrag.
Somit müsste sie sich also zwingendermassen wo anders noch einen zusätzlichen Job suchen, um in diesen zwei Monaten im Jahr mehr verdienen zu können.
Dies ist allerdings durch den Vertrag mit dem Drogeriemarkt ausgeschlossen.
Irgendwo beisst sich die Katze doch da selber in den Schwanz.
Ich verstehe nicht ganz, wie ein Schüler dann im Jahr mehr als die 350 € pro Monat verdienen können soll.
Kann eine Arbeitgeber eines Mini-Jobs einem Schüler/Studenten denn wirklich vertraglich und gesetzlich vorschreiben, dass er KEIN anderes Arbeitsverhältnis eingehen darf ?
Das kommt mir ein wenig Mafia-mässig vor.
Wenn in dem Betrieb in Semesterferien NICHT mehr verdient werden kann, es aber rechtlich möglich wäre, ohne Lohnsteuerabzüge und Sozialversicherungsabzüge vom Gehalt mehr zu verdienen, kann der Betrieb das einem Schüler doch nicht einfach verbieten, sich das restliche Geld das ihm als Student steuerfrei zusteht, wo anders zu verdienen, oder ?