Pflicht zum Sex in der Ehe?

Ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit jemandem, der mir sagte, er sei mit jem. verheiratet, liebe denjenigen nicht richtig, habe auch keine Lust auf Sex mit ihm.Trotzdem lässt die Person denjenigen 1 mal im monat "ran", da sie ja die Pflicht dazu hätte, sie sei ja verheiratet.
hat sie wirklich die Pflicht zum Sex, ja oder nein?
es besteht keine Liebe in der Ehe von der Frau.Ich will es unterbinden, das diese Frau das weiter über sich ergehen lassen muss.Aber ich brauche dazu ein Gesetzestext oder urteil oder was ich ihr vorlegen kann.

2010-08-30T12:57:26Z

ich brauche mal irgendwas klares belegbares, gesetzestext, urteil, beschluss, etc.

2010-08-30T13:03:21Z

die person ist ein familienmitgleid von mir.daher.
nein keine kinder.seit 5 jahren verheiratet.

2010-08-30T13:24:48Z

Ich habe sie nochmal gefragt, er hat sie sogar schonmal aufs Bett geschmissen und sich auf Sie gelegt, sie konnte sich dann aber befreien!Ist das nicht schon eine Straftat?

Berkana2010-08-30T12:54:16Z

Beste Antwort

Niemand muss mit jemanden schlafen, wenn er nicht will. Würde sie sich wehren und sich ihrem Mann verweigen, muss er das hinnehmen. Vergeht er sich an ihr, kann sie ihn anzeigen, wegen Vegewaltigung in der Ehe.

wischklopps2010-08-31T10:53:52Z

ja das ist allein schon vom Gesetzt her, Pflicht. Besser wäre es es stände gleich im Ehevertrag mit drin.

Jedenfalls sollte er gegen die Ehefrau auf Herausgabe klagen und vollstrecken. Wenn Sie es immer noch nicht herausgibt, kann man den/die Gerichtsvollzieher/-in beauftragen, sodass eine "Ersatzhandlung" vorgenommen wird. Ist die Ersatzhandlung nicht befriedigend, kann gegen die Ehefrau auch Erzwingungshaft angeordnet werden.

Die Kosten muss er vorstrecken, werden dann aber der Beklagten zur Last gelegt.

Kerstin2010-08-30T13:12:50Z

Hallo,
das war früher einmal, das gibt es aber schon lange nicht mehr. Es endete ca 1975, darüber gibt es auch Gesezestexte. Früher gab es auch keine Vergewaltigung in der Ehe, auch dieses wurde zum Glück geändert. Niemand muss mit jemanden Geschlechtsverkehr haben, wenn er nicht möchte. Aber wenn man sich nicht mehr liebt, sollte man sich trennen.

Anonym2010-08-30T12:56:34Z

Das fällt unter:
VERGEWALTIGUNG IN DER EHE

Da findeste im Netz ganz viel drübber ... traurige Geschichten und viele Urteile von Gerichten ...

Alles Gute für die erwähnte Ehefrau ...

Eine Verpflichtung zum "Ehevollzug" gibt es (zum Glück) NUR NOCH IM SPRACHGEBRAUCH !

Kein Mensch darf ohne eigenen Willen zum Sex genötigt werden ... -> Nötigung (MINDESTENS)

absolutly Paris,lets have fun2010-08-30T12:55:54Z

kein Sex ist ein Scheidungsgrund

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