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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Pflicht zum Sex in der Ehe?

Ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit jemandem, der mir sagte, er sei mit jem. verheiratet, liebe denjenigen nicht richtig, habe auch keine Lust auf Sex mit ihm.Trotzdem lässt die Person denjenigen 1 mal im monat "ran", da sie ja die Pflicht dazu hätte, sie sei ja verheiratet.

hat sie wirklich die Pflicht zum Sex, ja oder nein?

es besteht keine Liebe in der Ehe von der Frau.Ich will es unterbinden, das diese Frau das weiter über sich ergehen lassen muss.Aber ich brauche dazu ein Gesetzestext oder urteil oder was ich ihr vorlegen kann.

Update:

ich brauche mal irgendwas klares belegbares, gesetzestext, urteil, beschluss, etc.

Update 2:

die person ist ein familienmitgleid von mir.daher.

nein keine kinder.seit 5 jahren verheiratet.

Update 3:

Ich habe sie nochmal gefragt, er hat sie sogar schonmal aufs Bett geschmissen und sich auf Sie gelegt, sie konnte sich dann aber befreien!Ist das nicht schon eine Straftat?

16 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Niemand muss mit jemanden schlafen, wenn er nicht will. Würde sie sich wehren und sich ihrem Mann verweigen, muss er das hinnehmen. Vergeht er sich an ihr, kann sie ihn anzeigen, wegen Vegewaltigung in der Ehe.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist richtig, dass die Pflicht zur "Geschlechtsgemeinschaft", ergo Sex, in der Ehe besteht. Man darf ihn aber selbstverständlich nicht erzwingen - das ist strafbar gemäß StGB § 177 wie sonst auch. Das nicht-erfüllen der ehelichen Pflichten kann allerdings evtl. unterhaltsrechtlich relevant sein.

    Dazu wichtig ist auch BGB §1353, (2): "Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist." Diesen Paragraphen würde ich jener Frau mal zeigen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das wundert mich, normalerweise hat man in der Ehe gar keinen Sex mehr;)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich frage mich warum die überhaupt geheiratet haben.

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  • kein Sex ist ein Scheidungsgrund

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das fällt unter:

    VERGEWALTIGUNG IN DER EHE

    Da findeste im Netz ganz viel drübber ... traurige Geschichten und viele Urteile von Gerichten ...

    Alles Gute für die erwähnte Ehefrau ...

    Eine Verpflichtung zum "Ehevollzug" gibt es (zum Glück) NUR NOCH IM SPRACHGEBRAUCH !

    Kein Mensch darf ohne eigenen Willen zum Sex genötigt werden ... -> Nötigung (MINDESTENS)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei den Arabern ist es halt üblich, bei den Europäern eher eine Vergewaltigung!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    das war früher einmal, das gibt es aber schon lange nicht mehr. Es endete ca 1975, darüber gibt es auch Gesezestexte. Früher gab es auch keine Vergewaltigung in der Ehe, auch dieses wurde zum Glück geändert. Niemand muss mit jemanden Geschlechtsverkehr haben, wenn er nicht möchte. Aber wenn man sich nicht mehr liebt, sollte man sich trennen.

  • Katie
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist so saudämlich da fällt mir nicht mal ein blöder Spruch zu ein..ich weiß nicht, wie du zu dieser Frau stehst aber sie scheint dir nicht egal zu sein, da du dich um sie sorgst. Mehr als ihr sagen, dass sie ihren Hintern aus dieser Ehe rausschaffen soll und du für sie da bist kannst du nicht tun.

    Ich maße es mir nicht an, zu urteilen, auch wenn ich es schon unglaublich schwachsinnig finde mit jemandem weiterhin zusammen zu bleiben, obwohl man die Person nicht (mehr) liebt - wer weiß vielleicht sind die beiden seit 20 Jahren verheiratet, Kinder sind involviert however. Aber Sex aus PFLICHTGEFÜHL...wenn das nicht so traurig wäre, wäre das ein verdammt guter Joke für die nächste Party.

    "Unterbinden"..lass das sein. Wenn er sie zum Sex zwingen würde und sie nciht aus eigenem Antrieb/eigener Kraft aus dieser Beziehung 'rauskönnte, wäre Hilfe angebracht aber so - sie fühlt sich dazu verpflichtet mit ihrem Mann zu schlafen, folglich tut sie es freiwillig und aus freien Stücken, wie schwachsinnig das auch sein mag du hast kein Recht dich da einzumischen, wenn sie es nicht wünscht.

    --Nachtrag--

    Und wenn es sich um deine Schwester handelt, du hast da nichts zu unterbinden wenn sie NICHT möchte, dass du dich einmischt. Versteh mich nicht falsch, ich finde es wie bereits geschrieben ebenfalls unglaublich hohl aber wenn sie nun mal meint aus "Pflichtgefühl" mit ihm schlafen zu müssen, es also genaugenommen WILL denn sie tut es ja freiwillig soweit ich das verstanden habe, also hast du dich da einfach nicht einzumischen. Es gibt Menschen, die wollen nunmal nicht "gerettet" werden, blöde Sache vorallendingen wenn sie scheinbar nen leichten Knacks weg oder einfach ne verquerte Denkweise haben aber so ist es nunmal. Sie wird es dir nicht danken, wenn du dich ungewünscht in ihr Leben einmischt.

    Was du machen kannst ist dich nochmal innig mit ihr zu unterhalten um herauszufinden ob bei ihr zu Haus wirklich alles auf freiwilliger Basis abläuft

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    na ber hallo....

    verpflichtet iss man dazu rein gar nicht

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