Muss man mit Konsequenzen rechnen?

Eine Freundin von mir macht eine außerbetriebliche Ausbildung zur Verkäuferin in einer großen bekannten Lebensmittelkette. Sie hat leichtes Übergewicht. Die Sozialpädagogin von den Bildungsträger der außerbetrieblichen Ausbildung sagte sie soll eine Ernährungsberatung machen, wenn sie dies nicht macht muss sie mit Konsequenzen rechnen. Meine Freundin hat wirklich ein sehr leichtes Übergewicht und uns ist es schon klar dass es zu ihren besten ist. Allerdings ist es eine Frechheit ihr mit Konsequenzen zu drohen wie z. B. mit einer Kündigung oder Arbeitsverweigerung. Ihre Vorgesetzte von den Lebensmittelgeschäft, der sogenannte Kooperationsbetrieb, hat noch selbst nie ein Wort darüber verloren das es sie stören würde wenn sie etwas mehr auf den Rippen hat, schließlich ist sie auch nicht die einzigste die mit ein parr Kilos zu viel zu kämpfen muss.
Die Sozialpädagogin hat ihr noch eine Telefonnummer von einen Fitnessstudio gegeben und gesagt sie hat eine Woche Zeit um sich dort zu melden. Das kann doch alles nicht wahr sein und ich finde ein Mensch darf in das Leben anderer nicht so weit eingreifen das er über ihn bestimmt!

2010-08-27T01:32:58Z

@Bina: da hast du ja schon Recht allerdings geht es dadrum das ihr mit Konsequenzen gedroht wurde und das geht schon mal ger nicht. Es ist doch schrecklich wenn man zu etwas gezwungen wird was andere nicht zu interessieren hat. Sie ist auch wirklich nicht so dick. Ich denke aber auch das die Sozialpädagogin deswegen so reagiert da sie einen Plan, weiß jetzt nicht wie der genau heißt, von Arbeitsamt bekommt in den jeder der einzelnen Teilnehmer eine Aufgabe zu bewältigen muss. Ich musste z.B in Rechnungswesen von einer Ausreichend auf mindestens eine Gut kommen. Bei meiner Freundin war alles in Ordnung und da hat die Sozialp. ganz einfach gesagt; Mäschen nehmen mal ab damit ich den Arbeitsamt was vorlegen kann. Wie auch immer, es ist nicht in Ordnung!

2010-08-27T01:34:51Z

Tschuldigung für die Rechtschreibfehler, ist mir grad selber aufgefallen.

2010-08-27T02:59:10Z

@Christiane: Bin mir 100%ig sicher das sie es auf die Beruflichen Konsequenzen bezogen hat!!! Sie hat einfach nen riesen Knall. Man muss sie selbst erleben :-)

2010-08-27T03:00:35Z

@Kapaun: Danke für deinen Hinweis :-)

2010-08-27T06:45:46Z

Danke ihr Lieben für die vielen Antworten. Wollte wissen wie ihr das so sieht...
Vielen Dank!
Möchte jezt aber keine der Antworten für die Beste wählen da es mir schwer fällt. Nichts für Ungut!

Anonym2010-08-27T01:16:54Z

Beste Antwort

Dass nennt sich Diskriminierung und Nötigung, beides stellt einen Straftatbestand da.

An der Stelle deiner Freundin, würde ich Strafanzeige gegen die Sozialpädagogin stellen und ihr dass auch mitteilen. Bin gespannt ob diese dann noch immer darauf drängt, dass deine Freundin abzunehmen hat.

Als Vorschlag dass sie abnehmen sollte, ja dass ist OK, aber als Forderung und dem Drohen mit Konsequenzen, ist es Nötigung und Diskriminierung, der deiner Freundin keine Folge zu leisten hat.


dm


axa88..............auf welchem Planeten lebst du den?"durchaus legitim" wow dass ist so was von Unwahr.....da fehlen mir die Worte.
Man sollte, nein falsch, man muss sich bevor man Nonsens raushaut Kundig machen und nicht nach eigenem Gusto und Duktus sein persönliches Empfinden wiedergeben, da dieses diametral zur Rechtslage steht.

Silvio2010-08-27T12:03:05Z

Da schießt der Arbeitsgeber - in dessen Auftrag wahrscheinlich die Sozialpädagogin handelt weit übers Ziel hinaus. Das ist ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht und trifft mithin somit das GG. Anders sieht das bei Kleidung aus - das ist aber nicht das Thema.

Meine Empfehlung: Den FACHLICH Vorgesetzten informieren!!!

Konseqounz: Der fachlich Vorgesetzte hat seiner Führungsverantwortung entsprechend zu handeln und die Sozialpädagogin ggf sogar abzumahnen. Ggf. hilft ein Betriebsrat - oder Anwalt!!!

Es ist in jedem Fall eine Verpflichtung des fachlich Vorgesetzten hier zu intervenieren. Das besagt das Weisungsrecht und ist Teil der Handlungsverantwortung (im Fachbereich) UND Führungsverantwortung (Auswahl des MA - hier Sozialpädagogin).

Wird auch hier nichts gemacht dann ist das Sache Deines RA. Er hätte in dem Fall die Möglichkeit - wenns wirklich nicht anders ginge - gegen die Führungskraft vorzugehen.

Viel Glück!!!! Es sind aber nicht alle Vorgesetzten so - Es gibt auch welche die´s gelernt haben was sie dürfen und was nicht.

 ♘ h ♡ u s e ♞ 2010-08-27T10:04:46Z

Die Sozialpädagogin verletzt das Persönlichkeitsrecht und die persönliche Ehre und das ist unzulässig! Zur Kündigung berechtigt das keinesfalls, es sei denn die Feundin hätte einen speziellen Vertrag unterschrieben, der das besagt, wie etwa bei Schauspielern.

Alles Gute.

Christiane P2010-08-27T09:53:51Z

Als Pädagogin sich anzüglichleiten aif Personen zu erlauben ist eine Unverschämtheit und darüber hinaus verboten das dieses Arbeitsrechtliche KOnsequenzen hat wohl kaub bist du dir Sicher das sie nicht Gesundheitliche KOnsequenzen damit meint?.Sie soll eine Schriftliche Beschwerde beim Arbeitsamt gegen diese Pädagogin einreichen. Das per Einschreibe rückschein.

KaiOmen www.sgcgermany.com2010-08-27T09:44:10Z

schon derb---das geht ja mal gaaaar nicht...
ich würd den spieß an der stelle deiner freundin mal umdrehen-und den fitnessbesuch über diese tusse da laufen lassen...

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