Kann das Arbeitsamt nachträglich Geld zurückfordern das ich durch falsche Angaben zuviel erhalten habe ?

Habe meinen Partner sozusagen unterschlagen um mehr geld zu erhalten , bin aber jetzt in Arbeit . Kann das Amt Forderungen an mich stellen , das Geld zurückzuzahlen ?
LG und Danke für eure Antworten

schnuppe2010-08-23T21:54:35Z

Beste Antwort

Ja das Arbeitsamt kann Geld zurückfordern, das kann bis zu einer Kontopfändung gehen.An deiner Stelle würde ich sofort mich damit auseinander setzen und einigen, damit nicht noch mehr unangenehmes auf dich zukommt.Noch ein kleiner Tipp reumütig sein und kleine Brötchen backen.

Sonnenstrahl2010-08-24T18:02:59Z

Wenn dein Partner bei dir gemeldet war ist das nicht so gut. Du mußt dann auf jeden Fall das Geld zurück zahlen und wenn du Pech hast eine Anzeige bekommen. Aber mach dir nicht so viele Gedanken, das hilft jetzt auch nichts mehr.

LG

Ben Scott2010-08-24T09:27:17Z

ja klar, und es dauert lange, bis wissentlich gemachte falsche angaben verjähren.

kurt j2010-08-24T06:56:15Z

Ja, wenn sie es herausbekommen, welches mit dem einstellen der frage geschehen wird, zudem gibt es noch ein verfahren wegen vorsätzlichen betruges, und du hast nicht das arbeitsamt (Arge) betrogen, sondern die beitragszahler die monatlich den betrag zur arbeitslosen versicherung einzahlen

Sweetheart2010-08-24T06:30:47Z

Ja natürlich und ein Verfahren wegen Betrug kann sich gleich anschließen.

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