Jetzt ist wieder mehr Obst und Gemüse reif als man essen kann. Darf man - ohne irgenwelche Gewerbescheine, Anmeldungen etc. - diese zum Verkauf vor die Haustür stellen? Die Bauern machen das ja häufig. Wie ist es aber bei Privatpersonen?
Auch haben wir uns schon oft gefragt, ob man Dinge, die man nicht mehr benötigt, z.B. ein altes Fahrrad, mit Preisschild an die Staße stellen darf.
"Geld bitte in den Briefkasten werfen"
Diebstahlrisiko muss man natürlich berücksichtigen, aber das will ich hier nicht diskutieren, mir geht es nur um die Verkaufserlaubnis.
Anonym2010-08-20T03:03:17Z
Beste Antwort
Nein, darfst du nicht, da der Bürgersteig vor euerem Haus der Stadt gehört! Falls du so was machen willst, dann hole dir beim Ordnungsamt die entsprechende Genehmigung für kleines Geld. Das ist kein riesen Thema. Nimm deinen Personalausweis mit und fülle den Bogen aus, den man dir gibt und dann sagt man dir den Preis. Ist aber nicht die Welt. Und dauert mit Glück nur 10 Minuten. Nachtrag: Mit einem Garagenverkauf brauchst du das nicht, da die Garage ja noch auf deinem Grundstück steht. Du musst dann nur Schilder anbringen, damit die Leute das finden. Die Genehmigung hierfür bekommst du natürlich beim Ordnungsamt!
Bei uns ist es auch so üblich, dass Privatpersonen Dinge (Obst, Gemüse) auf einem kleinen Tischchen zum Verkauf anbieten. Ich finde das ok. Ob es erlaubt ist?! Wer sollte was dagegen haben? Derjenige soll kommen....
Bei Fahrrädern etc. und gröÃeren Teilen...ich weià nicht...da könnte man glaube ich Ãrger bekommen. Wenn man sowas zu verschenken hat. Bei uns in der örtlichen Zeitung sind Verschenkanzeigen kostenlos.
Also bei Lebensmittel braucht man eine Genehmigung, wenn man jedoch privat Gegenstände wie z.B. Fahrräder, Stühle, Anhänger usw. an der StraÃe verkauft braucht man keine Genehmigung.
ohne anmeldung oder sonstiges kannst du deine dinge nicht legal verkaufen. ich mein auf dem flohmarkt kann man sich da ohne gebühren ja auch keinen stand aufstellen.