Ist eine MIETSICHERHEITSLEISTUNG (!) u.a. nicht auch dazu da,?

...beim Auszug fehlende Miete zu ergänzen?
Wenn der Vertrag korrekt zum Ende Juli gekündigt ist, der Umzugstermin sich aber noch verschiebt (gut 3 Wochen) und man den Vermieter bittet, die Miete anteilig von der Mietsicherheitzahlung einzubehalten, kann er sich dagegen wehren? Er behauptet, dazu sei die Mietsicherheitszahlung (!) nicht da... Und stehen ihm mehr als die abgewohnten Tage zu, also ein ganzer weiterer Monat (obwohl er den Auszugstermin schriftlich bestätigt hatte)?? Was kann er unternehmen, wenn man jetzt nicht extra zahlt? Zwischen Zahlungsfrist und Auszug liegen noch sechs Tage.

2010-08-13T03:19:28Z

Wieso heißt sie dann Miet-Sicherheit?

Anonym2010-08-13T10:08:21Z

Beste Antwort

Der Vermieter hat grundsätzlich Recht. Er hat Anrecht auf die Miete der Überwohnzeit. Er muss nicht mit der Kaution verrechnen. Die Kaution dient als Rücklage für Mietsachschäden, die du anrichtest. Theoretisch könntest du die Bude jetzt ja noch verwüsten und dann stände dein Vermieter dumm da, wenn er dir das Kautionsgeld mit der Miete verrechnet hat und keine Sicherheit für deine Schäden mehr hat.

Sprendlinger2010-08-14T09:57:40Z

Bei Miete zählt immer der volle Monat. Auch einen halben Monat muss der Vermieter nicht akzeptieren. Sobald Du mit der Miete in Rückstand bist kann er Dir einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken. Dazu braucht er vorher nicht zu mahnen. Die Kaution ist nicht für den Mietrückstand da, kann aber dafür verwendet werden. Verhandele mit dem vermieter wie viel Du noch zahlen musst. Wenn Du Glück hast nur einen halben Monat.

Hausverwalter2010-08-13T11:43:21Z

Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Miete mit der Kaution zu verrechnen. Jedoch wird seine Argumentation schwierig, wenn er stattdessen die Kaution auszahlen und die Miete einklagen würde.

Der Vermieter darf Mietrückstände mit der Kaution verrechnen.

kapovaz2010-08-13T09:59:47Z

die kaution oder wie du sagst sicherheitsleistung ist definitiv nicht dazu da
mietrückstände auszugleichen
dein vermieter hat diesbezüglich völlig recht