fristlose kündigung.. hilfe!?

hey leute, ich habe eine fristlose kündigung bekommen,weil ich 3 monatsraten nicht zahlen konnte (finanzielle gründe.. notlage) und nun habe ich einen "gelben brief" bekommen... statt 900 euro gesamt habe ich jetzt über 2000 euro zu zahlen.. woher kommt diese hohe rechnung. in 2 monaten soll ich da raus und habe einen gerichtstermin. mein strom wurde genau an dem tag wo ich den brief bekommen habe, abgestellt. wie gehe ich jetzt voran und was muss ich beachten??

bittte bitte hiilft mir und gibt mir wertvolle tipps .

Hausverwalter2010-08-05T02:04:31Z

Beste Antwort

Das sein Verhalten eine Konsequenz hat dürfte bekannt sein. JETZT, wo die Folgen zu spüren sind wird nach Hilfe gerufen.
Wer hilft dem Vermieter, der seit 3 Monaten auf sein Geld wartet ?
Welche (Luxus) Verpflichtungen hast du stattdessen bezahlt ?
Miete ist ein Dauerschuldverhältnis wie ein Ratenkredit und sollte erfüllt werden.

Es gibt eine Ursache weshalb jemand in finanzielle Schwierigkeiten kommt. Diese sollte behandelt werden.

Nachdem du fristlose Kündigung bekommen hast und auch deine Stromrechnung nicht bezahlt hast, bist du aus der Wohnung immer noch nicht ausgezogen. Jetzt hat der Vermieter die Räumungsklage eingereicht und wird dich notfalls (wenn du nicht freiwillig ausziehst) mit dem Gerichtsvollzieher rausschmeißen.
Dies alles ist mit weiteren Kosten für den Vermieter verbunden. Da bei dir nichts zu holen ist wird er auf den Kosten sitzen bleiben.

Du möchtest wertvolle Tipps ?
Wie du ungeschoren aus deiner Situation kommst, oder wie du dich in Zukunft besser verhalten sollst ?

Lasse dich therapieren, und/oder suche einen Schuldnerberater auf.

Gotland2010-08-06T01:29:50Z

Hallo,
du kannst eine sog. Räumungsschutzklage einreichen bei Gericht und m.E. fliegst du nicht in 2 Monaten aus der Wohnung !!!,da der Vermieter erstmal eine Räumung beantragen muß vor Gericht welche zw. 1 und 1,5 Jahre dauern kann.Ferner hätte sich dein Vermieter von der Kaution bedienen müssen und jene 2000€ finde ich irgendwo nicht nachvollziehbar.Klar wenn du nur 900€ Miete zahlen sollst,dann kommt in solch Fall dann ein paar Mehrkosten dazu aber die dürften max. bei 1200€ liegen.
Ich will das nun nicht schönreden was du verbockt hast,warum bist du nicht zur BA/ARGE gegangen bzw.,hast den Vermieter informiert über deine finanzielle Situation ??!!.Meines Wissens nach kannst du noch zur BA/ARGE hin und somit eine Obdachlosigkeit abwenden aber mache was nun und steck den Kopf nicht in den Sand.Hast du niemaden aus deinem familiären Umfeld der dir erstmal mind. 2 fehlende Monatsmieten vorstrecken kann? ,dann wäre die Kündigung nämlich nicht rechtskräftig !!!!.
Wenn du weitere Fragen hast,dann kontaktiere mich bitte über Yahoo,
viele Grüsse aus Heiligenhafen

Anonym2010-08-05T19:32:40Z

Sobald Dir Deine finanzielle Notlage bekannt war, Du wusstest, dass Du die Miete nicht zahlen kannst, hättest Du Dich mit Deinem Vermieter in Verbindung setzen und versuchen müssen, eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden. Woher die € 2.000,-- kommen, wird sich aus dem Kündigungsschreiben ergeben. Das wird vermutlich a) der Mietrückstand sein und b) die Anwaltskostenrechnung für die fristlose Kündigung, deren Wert sich aus der Nettokaltmiete x 12 plus Zahlungsrückstand ergibt. Jetzt kann Dir niemand mehr wertvolle Tipps geben, außer Du zahlst Deine Rückstände, dann ist die fristlose Kündigung - sofern es die erste ist - hinfällig und Du entgehst der Räumungsklage und hast nicht noch weitere Kosten an der Hacke, die Du wahrscheinlich auch nicht bezahlen kannst/wirst und auf denen Dein Vermieter hocken bleibt.

Sprendlinger2010-08-05T17:55:20Z

Die Kündigung ist Rechtens, wäre schon nach 2 Monatmieten berechtigt gewesen. Gehe zum Sozialamt und lass Dir helfen. Sobald das Geld bezahlt wird, kann (muss nicht) der Vermieter die Kündigung zurück nehmen. DAs Sozialamt hilft oft, da sie Dir sonst eine Unterkunft besorgen müssen

Anonym2010-08-05T09:12:49Z

A fristlose Kündigung
1. diese ist bei einem Rückstand von mehr als 2 Monatsmieten wirksam
2. sie kann aber unwirksam "gemacht" werden, wenn spätestens bis zum Ablauf von 2 Monaten nach Rechtshängigkeit der Rückstand bezahlt wird ( § 569 III Nr. 2 BGB)
Rechtshängig wurde die Forderung mit Zustellung des gelben Briefes (Mahnbescheid).
Also entweder wie bereits vorgeschlagen Teilzahlung und über Raten verhandeln oder eben die Rückstände begleichen
B Höhe 2000 Euro
aus 900 Euro werden durch einen Mahnbescheid mit Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten nicht 2000 Euro. Da kommen etwa 300 Euro zusammen. Da muss noch etwas anderes drin sein. Vielleicht die Nachzahlung der letzten Betriebskostenabrechnung?
C Stromsperre
1. Auch da ist der Rückstand natürlich die Ursache
2. in Baden - Württemberg würde man aber beim Amtsgericht im Wege der einstweiligen Verfügung den Strom wieder bekommen, da Strom zum Kochen und im Sommer für den Kühlschrank unerlässlich ist.
Daher zum Amtsgericht gehen und fragen, wie es dort gehandhabt wird
D weiteres Vorgehen
1. wo kann Geld herkommen?
a) eigene Mittel oder Familie
b) wenn da nichts geht, dann zum Sozialamt Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt Darlehen für Mietrückstand volles Programm beantragen
2. es scheint ja am Gelde an mehreren Stellen zu klemmen. Vielleicht mal einen Termin bei der Schuldner Beratung (Caritas, Landratsamt, auch beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und zu einem Anwalt gehen)

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