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? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Mietvertrag Kündigung per Fax??? Hilfe!!!?

Moin! Ich habe meine wohnung gekündigt und zwar per fax, mein Vermieter hat mir daraufhin ein Brief zugeschickt, ich solle doch bitte die Schrifftliche kündigung vorlegen. Das habe ich noch nicht gemacht. Später habe ich die Kündigung zurückgezogen, da ich die Wohnung doch noch länger brauche als ich dachte. Jetzt sagt er mir aber das die Kündigung per fax rechtskräftig sein soll, und ich solle bitte bis zu 01.12 aus der wohnung ausziehen. Habe bisschen Rechachiert:

§ 568

Form und Inhalt der Kündigung

(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.

(2) Der Vermieter soll den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen.

Soll ich ein Anwalt einschalten? Ich meine das die Kündigung per Fax rechtskräftig sein soll kann ich mir nicht vorstellen. Was meint ihr??

MFG

Kiling

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ungeachtet des Faxes und seiner Rechtswirksamkeit hast du in einem Unbefristeten Mietverhältnis das Recht bis 4 Wochen vor dem (vermeintlichen) Kündigungstermin von der Kündigung zurückzutreten. Da dein Vermieter ja das fax anerkannt hat schick im einfach ein weiteres in dem du von der Kündigung zurücktrittst.

    Quelle(n): Hab ich selbst schon gemacht^^
  • Lisa P
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ähm, auch ein Fax ist schriftliche Form oder hast du es mündlich durchgeschickt?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mietkündigung immer per Einschreiben mit Rückschein machen so ist man auf der sicheren Seite und kann es belegen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Deine Unterschrift ist auf dem Fax zu lesen und deshalb ist es rechtsgültig. Auch das Gericht lässt Faxe zu. Gehe zu einem Anwalt und versuch dass Du noch länger in der Wohnung bleiben kannst. Bis Du vor die Tür gesetzt wirst vergehen einige Monate.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Anwalt währe immer in sollchen Fällen hilfreich. Nur er kann dir Rat geben, wie das Gesetzt lautet, wie man einen Vertrag richtig kündigt.

    Vielleicht hilft dir aber auch das weiter:

    http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mietrechts...

    http://www.juraforum.de/lexikon/mietvertrag-kuendi...

    http://www.wohnung-jetzt.de/service/mietrecht/kuen...

    Quelle(n): www.finanztip.de www.juraforum.de www.wohnung-jetzt.de
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Kündigung der Wohnung per Fax ist nicht zulässig, solange das Original dem Vermieter nicht vorliegt.

    Steht alles hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuen...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In deinem Fall, hat der Vermieter durch Aufforderung die gefaxte Kündigung durch postalische Zustellung ( Urkunde ) ihm zukommen zu lassen, deine per Fax erfolgte Kündigung negiert und als nichtig deklariert.

    Somit ist diese Ungültig und kann nicht im Nachhinein, durch nachträglich Anerkennung des Vermieter, wieder in Rechtskraft versetz werden.

    Fazit: da dein Vermieter die erfolgte ( per Fax ) Kündigung nicht anerkannte, weil er dich aufforderte diese ihm per Post mit Zustellungsurkunde zukommen zu lassen, ist die Kündigung formaljuristisch nie erfolgt.

    Teile deinem Vermieter mit, dass du die Kündigung zurückziehst und er dieser durch Aberkennung der gefaxten Kündigung zugestimmt hat. Seine nachträgliche Anerkennung des Faxes, ist nicht Rechtswirksam und verstösst gegen geltendes Recht.

    "TM"

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