Schreibt ihr "zurück zu rufen" oder "zurückzurufen"?

Hat jemand eine grammatikalischen Beweis für seine Antwort bzw was sagt die derzeit gültige Fassung der Rechtschreibung?

Verdinand .2010-08-03T13:11:57Z

Beste Antwort

"...Wird die Grundform
eines trennbaren Verbs (also etwa: weglaufen, zusammenarbeiten,
aufblühen etc.) zusammengeschrieben, muss grundsätzlich
auch die Erweiterung mit zu so behandelt werden..."

Hier ist die Grundform "zurückrufen", also wird zusammengeschrieben!

Anonym2010-08-03T18:42:22Z

Nach neuer Rechtschreibung ist "zurück zu rufen" korrekt. Ich persönlich habe auch noch "zurückzurufen" gelernt, schreibe es nun aber schon seit einiger Zeit auseinander. Denn ehrlich gesagt... wenn ich schon sooo alt und faul bin, dass ich mir nicht einmal mehr merken kann/will, dass man da neuerdings halt noch zwei Leerzeichen reinschiebt, dann kann ich mir ja gleich das Kügelchen geben. Ich muss mir fürs Studium etwa 2'500 lateinische Vokabeln auswendig merken, das finde ich ehrlich gesagt wesentlich mühsamer, als sich zu merken, dass man nun "zurück zu rufen" auseinander schreibt.

Anonym2010-08-03T14:48:05Z

zurückzurufen.

august 872010-08-03T13:10:19Z

zurückzurufen ist richtig

Alte Eule2010-08-03T13:06:51Z

Es muss heißen "...zurück zu rufen".

Ist mir aber egal: 45 Jahre meines schreibaktiven Lebens war es richtig "zurückzurufen" zu schreiben, deswegen ändere ich jetzt nicht mehr!

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