ich habe da ein großes Problem und hoffe mir kann jemand helfen. Und zwar, mein Vater ist vor kurzem verstorben und hat 4 Kinder hinterlassen. Zwei davon haben das Erbe ausgeschlagen. Jetzt meine Frage: Dürfen die, die das Erbe ausgeschlagen haben, trotzdem das Konto eigenständig auflösen, ohne uns anderen zu fragen?
Über eine Antwort freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
2010-07-30T00:41:54Z
Nein, leider nicht.
2010-07-30T00:42:46Z
Könnte man die zwei, denn rechtlich belangen?????
Sus2010-07-30T00:32:31Z
Beste Antwort
Nein dürfen sie nicht.Solche Sachen dürfen nur die erledigen,die den Erbschein bei Gericht beantragt und erhalten haben.Hat eure Vater kein Testament hinterlassen?
Eventuell kannst du sie belangen.Wende dich am besten mal an einen Fachanwalt für Erbrecht!!
Die das Erbe ausschlagen, dürfen nichtmal einen Gegenstand-ohne erlaubnis von dem der das Erbe angenommen hat Aber auch Du hast erst das Recht da ran zu kommen wenn Du den Erbschein hast Fals es noch keiner leer geräumt hat wende Dich an seine Bank, mit dem Totenschein und las es spären- fals die schon abgehoben haben, zeige die sofort an Fals der Vater vermögend war, haben die die es ausgeschlagen haben ein Recht auf Erbanteile also haltet das Geld noch fest -
Auch ihr habt 8 Wochenzeit ob ihr es wirklich annehmen wollt, denn ihr übernehmt auch seine Schulden fals er welche hatte, also überprüft den Nachlas genau.
Um das Konto eines verstorbenen auflösen zu können muss man entweder den Erbschein vorlegen (den man nur bekommt, wenn man das Erbe nicht ausschlägt), oder eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist. Wenn einer der Geschwister so eine Vollmacht hat, kann er auflösen.