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Marco fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Erbschaft, Kontoauflösung?

Hallo,

ich habe da ein großes Problem und hoffe mir kann jemand helfen.

Und zwar, mein Vater ist vor kurzem verstorben und hat 4 Kinder hinterlassen.

Zwei davon haben das Erbe ausgeschlagen.

Jetzt meine Frage:

Dürfen die, die das Erbe ausgeschlagen haben, trotzdem das Konto eigenständig auflösen,

ohne uns anderen zu fragen?

Über eine Antwort freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

Update:

Nein, leider nicht.

Update 2:

Könnte man die zwei, denn rechtlich belangen?????

9 Antworten

Bewertung
  • Sus
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein dürfen sie nicht.Solche Sachen dürfen nur die erledigen,die den Erbschein bei Gericht beantragt und erhalten haben.Hat eure Vater kein Testament hinterlassen?

    Eventuell kannst du sie belangen.Wende dich am besten mal an einen Fachanwalt für Erbrecht!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    man kann nicht einfach das konto eines verstorbenen auflösen, meines wissen darf die bank das nicht, dafür muß man einen erbschein vorzeigen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erbschaft ausschlagen schließt die Betreffenden von der Auflösung aus. Entweder oder.

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, genausowenig, wie sie die Wohnung ausräumen dürfen. Eigentlich wurden Die Deine Fragen doch schon beantwortet, oder?

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ja kann man belangen und die bank gleich mit. nehmt euch einen anwalt für erbrecht einen fachanwalt bitte

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein,machen sie es trotzdem,begehen sie Diebstahl.Wende dich an einem Fachanwalt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Um das Konto eines verstorbenen auflösen zu können muss man entweder den Erbschein vorlegen (den man nur bekommt, wenn man das Erbe nicht ausschlägt), oder eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist. Wenn einer der Geschwister so eine Vollmacht hat, kann er auflösen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zuerst einmal möchte ich dir mein aufrichtiges Beileid aussprechen.

    Wenn jemand stirbt, ist es immer hart, besonders wenn es um solche Sachen geht, wie du hier beschreibst, viele Menschen werden dann zu unmöglichen Geschöpfen(schon viel erlebt).

    Nein, sie dürfen es nicht einfach machen. Geht ihr 2 verbliebenen Geschwister gemeinsam zum Anwalt, lasst euch beraten, er wird dann alles andere in die Wege leiten.

    Lasst es euch nicht gefallen, was die Geschwister da abziehen, wohlmöglich haben sie noch das Konto geplündert und machen sich nun einen lauen Lenz damit.

    Ich würde auf jeden Fall dagegen angehen.

    Ich wünsche dir viel Kraft und alles Gute.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die das Erbe ausschlagen, dürfen nichtmal einen Gegenstand-ohne erlaubnis von dem der das Erbe angenommen hat

    Aber auch Du hast erst das Recht da ran zu kommen wenn Du den Erbschein hast

    Fals es noch keiner leer geräumt hat wende Dich an seine Bank, mit dem Totenschein und las es spären- fals die schon abgehoben haben, zeige die sofort an

    Fals der Vater vermögend war, haben die die es ausgeschlagen haben ein Recht auf Erbanteile also haltet das Geld noch fest -

    Auch ihr habt 8 Wochenzeit ob ihr es wirklich annehmen wollt, denn ihr übernehmt auch seine Schulden fals er welche hatte, also überprüft den Nachlas genau.

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