unser Vater ist vor kurzem verstorben und insgesamt sind wir 4 Erben. Jetzt habe ic aber erfahren, dass 2 davon, das erbe ausgeschlagen haben, aber die Wohnung ausgeräumt haben, ohne uns anderen. Kann man den diese zwei auf Schadensersatz verklagen? Oder gibt es ein Gesetz dazu?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Mit freundlichen Grüßen
newuser20072010-07-29T03:21:44Z
Beste Antwort
Du kannst auf herausgabe klagen oder Strafanzeige stellen. Am besten einen Rechtanwalt befragen.
Das ist Unterschlagung Straftatbestand, der die rechtswidrige Zueignung von Sachen unter Strafe stellt (§ 246 StGB). http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/246-unterschlagung
oder Diebstahl § 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dein Vater hat anscheinend 4 Erben hinterlassen. Somit wird das Erbe geviertelt, also jedes Erbe erhölt ein viertel des Erbes. Sofern 2 die Erbschaft ausgeschlagen haben, besteht für die übrigen ein Anspruch auf jede die hälfte des Erbes.
Ich würde Dir raten, laÃt Euch von einem Notar beraten.