Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Erbschaftsausschlagung, trotzdem Wohnung räumen??
Hallo,
ich habe eine Frage und zwar,
unser Vater ist vor kurzem verstorben und insgesamt sind wir 4 Erben.
Jetzt habe ic aber erfahren, dass 2 davon, das erbe ausgeschlagen haben, aber die Wohnung ausgeräumt haben, ohne uns anderen.
Kann man den diese zwei auf Schadensersatz verklagen?
Oder gibt es ein Gesetz dazu?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
- newuser2007Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du kannst auf herausgabe klagen oder Strafanzeige stellen.
Am besten einen Rechtanwalt befragen.
Das ist Unterschlagung
Straftatbestand, der die rechtswidrige Zueignung von Sachen unter Strafe stellt (§ 246 StGB).
http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/246-unterschl...
oder Diebstahl
§ 242
Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Quelle(n): http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html - rolffineLv 7vor 1 Jahrzehnt
Sofort einen Anwalt einschalten - es liegen mehrere Straftatbestände vor!
Quelle(n): Mein Leben. Ein Erbe ist ein Geschenk, oder auch nicht! - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wer das Erbe ausschlägt und die Erbstücke wegschleppt, begeht Diebstahl. Hier ist eine Anzeige fällig.
Wer etwas einklagen will, muss nachweisen können, was da war. Kannst Du das?
- KishiLv 5vor 1 Jahrzehnt
Dein Vater hat anscheinend 4 Erben hinterlassen. Somit wird das Erbe geviertelt, also jedes Erbe erhölt ein viertel des Erbes. Sofern 2 die Erbschaft ausgeschlagen haben, besteht für die übrigen ein Anspruch auf jede die hälfte des Erbes.
Ich würde Dir raten, laÃt Euch von einem Notar beraten.