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Marco fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Erbschaftsausschlagung, trotzdem Wohnung räumen??

Hallo,

ich habe eine Frage und zwar,

unser Vater ist vor kurzem verstorben und insgesamt sind wir 4 Erben.

Jetzt habe ic aber erfahren, dass 2 davon, das erbe ausgeschlagen haben, aber die Wohnung ausgeräumt haben, ohne uns anderen.

Kann man den diese zwei auf Schadensersatz verklagen?

Oder gibt es ein Gesetz dazu?

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Mit freundlichen Grüßen

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du kannst auf herausgabe klagen oder Strafanzeige stellen.

    Am besten einen Rechtanwalt befragen.

    Das ist Unterschlagung

    Straftatbestand, der die rechtswidrige Zueignung von Sachen unter Strafe stellt (§ 246 StGB).

    http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/246-unterschl...

    oder Diebstahl

    § 242

    Diebstahl

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sofort einen Anwalt einschalten - es liegen mehrere Straftatbestände vor!

    Quelle(n): Mein Leben. Ein Erbe ist ein Geschenk, oder auch nicht!
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer das Erbe ausschlägt und die Erbstücke wegschleppt, begeht Diebstahl. Hier ist eine Anzeige fällig.

    Wer etwas einklagen will, muss nachweisen können, was da war. Kannst Du das?

  • Kishi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Vater hat anscheinend 4 Erben hinterlassen. Somit wird das Erbe geviertelt, also jedes Erbe erhölt ein viertel des Erbes. Sofern 2 die Erbschaft ausgeschlagen haben, besteht für die übrigen ein Anspruch auf jede die hälfte des Erbes.

    Ich würde Dir raten, laßt Euch von einem Notar beraten.

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