Parkscheinautomat + Schild - unterschiedliche Nutzungszeiten - Welche gilt?

Letzten Montag habe ich einen Strafzettel wegen Parkens ohne Parkschein erhalten, meines Erachtens zu unrecht.

Ich parkte um 18.45 Uhr auf dem Parkstreifen ein, ging zum Parkscheinautomaten und im Display stand Mo 10-18 Uhr. Also habe ich keinen Parkschein gezogen. Als ich um 19.45 Uhr zurückkam, sah ich schon von weitem einen Strafzettel an der Windschutzscheibe. Jetzt sah ich auch noch ein Schild neben dem Parkscheinautomaten, auf dem der Zeitraum Mo-Fr 9-20 Uhr stand.

Welcher Zeitraum ist denn jetzt rechtlich richtig?

2010-07-27T12:45:20Z

@Eric: Ist schon geschehen.

Catan2010-07-26T17:44:18Z

Beste Antwort

Das Schild müsste gelten, da es als Allgemeinverfügung ein Verwaltungsakt ist und die Zahlungspflicht konstituiert. Allerdings gilt dies ebenso für den Parkscheinautomat. Wenn sie sich beide widersprechen, liegt m.E. mangels Bestimmtheit kein rechtmäßiger Veraltungsakt vor, so dass gegen die Zahlungspflicht im Rahmen des Widerspruchs vorgegangen werden kann.

Aber das ganze muss natürlich auch zu beweisen sein...

Anonym2010-07-27T10:58:17Z

Wenn da 10 bis 18 Uhr steht, musst du nur in dieser Zeit den Automaten bedienen und bezahlen. In der übrigen Zeit also von 9 Uhr bis 10 Uhr und von 18 bis 20 Uhr musst du dann sichtbar eine Parkscheibe mit eingestellter Uhrzeit reinlegen.

DR Eisendraht2010-07-26T20:31:58Z

Wenn ein Nachtrag angebracht worden ist, gilt der natürlich.

KatiKah2010-07-26T19:28:23Z

du hättest vielleicht die Parkscheibe /Uhr innen rein tun müssen. Zuerst gilt der Automat, wenn der nicht aktiv ist, kann ja mal kaputt sein, gilt das Schild...aber mit Papp-Uhr

Bernhard2010-07-26T19:19:24Z

Das auf dem Automaten.

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