hartz 4 heizungskosten rückzahlung der arge zahlen?
hallo, ich beziehe geld von der arge und bin u25, also genauer gesagt 180 euro im monat falls das dabei eine rolle spielt. und ich habe gerade die jahresrechnung der heizungskosten geschickt bekommen, ich bekomme eine rückzahlung die auf mein konto gutgeschrieben wird. muss ich die rückzahlung der arge geben oder bzw können die irgendwann ankommen und das geld einfordern? oder steht es mir zu? freue mich über antworten, danke
2010-07-19T05:39:46Z
anfangs war s so, dass ich ca. 450 euro + kindergeld bezogen habe und davon miete, strom und heizung zahlen musste. im letzten monate beziehe ich 180 euro+kindergeld, da ich auf 400 euro basis jobbe.
Jo2010-07-19T05:43:24Z
Beste Antwort
Du gehst mit einer Kopie deiner Jahresabrechnung zu Deiner ARGE und reichst diesen dort ein (Abgabebestätigung nicht vergessen). Anschließend bekommst du einen neuen Bescheid, wo die Rückzahlung mit Deinen Ansprüchen verrechnet wird. Das heißt, Du bekommst in einem Monat weniger Geld als sonst.
Auch wenn es absolut ungerecht ist, die Arge hat einen Anspruch auf die Rückzahlung. Die Rückzahlung gilt als Einkommen und verringert somit deine Bedürftigkeit. Bei den Heizkosten, die im Normalfall ja von der Arge in voller Höhe übernommen werden mag dies noch verständlich sein. Es gilt aber kurioserweise auch bei Rückzahlungen von Stromabschlägen, obwohl diese aus dem Leistungssatz bezahlt werden. Der Gesetzgeber sieht darin ebenfalls ein Einkommen, welches die Bedürftigkeit verringert.Auf der anderen Seite hast du die Möglichkeit, zumindest bis jetzt, Nachzahlungen für Heizkosten du du leisten musst, von der Arge erstattet zu bekommen. Gleiches gilt für eine eventuell im Mietvertrag geregelte von dir zu zahlende Wartung der Heizung. Bei Stromnachforderungen zahlt die Arge zwar nicht, es besteht aber die Möglichkeit einer darlehensweise Ãbernahme. Als Leistungsempfänger musst du allerdings kein Rechtsanwalt sein. Insofern kann dir kein Vorwurf gemacht werden wenn du das Geld nicht ohne Aufforderung an die Arge zahlst.Solange die Arge dich nicht über eine Rückzahlungspflicht informiert, kannst du einer solchen ja auch nicht nachkommen. So, ich hoffe du kannst mit dieser Antwort etwas anfangen
Leider musst Du diese an die Arge zurück geben! Solange Du Geld von denen erhältst bleibt Dir davon nichts. In Deinem Bedarf ist der Heizkostensatz ja auch bedacht und Du bekommst von denen Geld dafür. Sicher fragen die dort nicht nach aber wenn sie Deine Kontoauszüge sehen wollen fällt denen das auf und der Ãrger hinterher ist groÃ! JEDES Einkommen muss eigentlich angegeben werden und wird dann berücksichtigt. Dazu gehören sogar Geldgeschenke die Du z.B. zum Geburtstag bekommst.