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hartz 4 heizungskosten rückzahlung der arge zahlen?

hallo, ich beziehe geld von der arge und bin u25, also genauer gesagt 180 euro im monat falls das dabei eine rolle spielt.

und ich habe gerade die jahresrechnung der heizungskosten geschickt bekommen, ich bekomme eine rückzahlung die auf mein konto gutgeschrieben wird. muss ich die rückzahlung der arge geben oder bzw können die irgendwann ankommen und das geld einfordern? oder steht es mir zu?

freue mich über antworten, danke

Update:

anfangs war s so, dass ich ca. 450 euro + kindergeld bezogen habe und davon miete, strom und heizung zahlen musste. im letzten monate beziehe ich 180 euro+kindergeld, da ich auf 400 euro basis jobbe.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du gehst mit einer Kopie deiner Jahresabrechnung zu Deiner ARGE und reichst diesen dort ein (Abgabebestätigung nicht vergessen). Anschließend bekommst du einen neuen Bescheid, wo die Rückzahlung mit Deinen Ansprüchen verrechnet wird. Das heißt, Du bekommst in einem Monat weniger Geld als sonst.

    Quelle(n): Arbeitförderungsgesetz
  • vor 1 Jahrzehnt

    nein jedda, das ist falsch.

    nebenkosten übernimmt das amt und bekommt damit auch gutschriften zurück.

    strom wird vom regelsatz bezahlt. da kann man die rückzahlung behalten.

    und sie kontrollieren doch. wenn sie eine unterschlagung feststellen, verlangen die die kontoauszüge von langen zeiträumen und es wird teuer.

    du wirst in der regel auch nichts vom amt hören. die erwarten, dass du das von dir aus angibst. das hast du auch unterschrieben.

    doch, heizkostennachzahlungen muss das amt übernehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider musst Du diese an die Arge zurück geben! Solange Du Geld von denen erhältst bleibt Dir davon nichts. In Deinem Bedarf ist der Heizkostensatz ja auch bedacht und Du bekommst von denen Geld dafür.

    Sicher fragen die dort nicht nach aber wenn sie Deine Kontoauszüge sehen wollen fällt denen das auf und der Ärger hinterher ist groß!

    JEDES Einkommen muss eigentlich angegeben werden und wird dann berücksichtigt. Dazu gehören sogar Geldgeschenke die Du z.B. zum Geburtstag bekommst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Heizkostenabschlag wird von der ARGE gezahlt also hat sie auch Anspruch auf die Rückzahlung.

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  • Mausi
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Auch wenn es absolut ungerecht ist, die Arge hat einen Anspruch auf die Rückzahlung. Die Rückzahlung gilt als Einkommen und verringert somit deine Bedürftigkeit. Bei den Heizkosten, die im Normalfall ja von der Arge in voller Höhe übernommen werden mag dies noch verständlich sein. Es gilt aber kurioserweise auch bei Rückzahlungen von Stromabschlägen, obwohl diese aus dem Leistungssatz bezahlt werden. Der Gesetzgeber sieht darin ebenfalls ein Einkommen, welches die Bedürftigkeit verringert.Auf der anderen Seite hast du die Möglichkeit, zumindest bis jetzt, Nachzahlungen für Heizkosten du du leisten musst, von der Arge erstattet zu bekommen. Gleiches gilt für eine eventuell im Mietvertrag geregelte von dir zu zahlende Wartung der Heizung. Bei Stromnachforderungen zahlt die Arge zwar nicht, es besteht aber die Möglichkeit einer darlehensweise Übernahme.

    Als Leistungsempfänger musst du allerdings kein Rechtsanwalt sein. Insofern kann dir kein Vorwurf gemacht werden wenn du das Geld nicht ohne Aufforderung an die Arge zahlst.Solange die Arge dich nicht über eine Rückzahlungspflicht informiert, kannst du einer solchen ja auch nicht nachkommen.

    So, ich hoffe du kannst mit dieser Antwort etwas anfangen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Heizkosten sind bestandteil der Hartz IV Leistungen. Rückzahlungen werden von der ARGE deswege n verrechnet.

  • Jedda
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    dir steht das zu. wir haben letztes jahr 400 euro vom strom wieder gekriegt und 90 euro von den heizkosten. da musste ich auch nichts wieder zurückgeben an die arge. die fragen auch nicht nach so etwas.

    es ist dein geld, mach dir keine sorgen

    mmh ich wohne mit jemandem zusammen der arbeitet. vielleicht liegt es daran das ich noch nichts vom amt gehört habe wegen der heizkosten.

    geh am besten zum amt und frage nach

    das ist sehr ungerecht, denn als wir dies jahr 200 euro heizkosten nachzahlen mussten, hätten wir auch nichts vom amt gekriegt. deutsches recht halt -.-

    ach die haben noch nicht mal unsere kaution übernommen -.- da brauch ich gar nicht erst hingehen

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