Ich wohne jetzt seit ca. 2 Wochen in meiner neuen Wohnung. Allerdings scheint dort die Türklingel defekt zu sein und das schon von Anfang an. Muss der Vermieter die Reparaturen daran zahlen?
Anonym2010-07-20T08:25:46Z
Beste Antwort
Ja, war bei mir auch mal so, hat der Vermieter anstandslos richten lassen. Allerdings wurde die Nichtfunktion der Klingel im Uebergabeprotokoll festgehalten.
Klar zahlt der Vermieter das. Er muà es aber nicht zwingend schon wissen.
Du muÃt ihm den Mangel schnellstmöglich bekanntgeben. Je nachdem, wie du mit ihm stehst, mündlich oder schriftlich. Dann wird er einen Handwerker schicken, vielleicht auch selbst vorbeikommen. Wenn nach einer Woche noch nichts geschehen ist, schreibe nochmal, diesmal mit Fristsetzung. Gib ihm 1-2 Wochen Zeit, behalte dir ansonsten Mietminderung vor. Angemessen sind 5% von der Gesamtmiete (Warmmiete). Das hilft eigentlich immer.
Grundsätzlich ja, aber Du hast den Kleinreparaturparagrafen in Deinem vertrag. Die Reparatur kommt meist weniger. Deshalb mit dem Vermieter sprechen, im Fall dass die Reparatur teurer kommt. Wenn Du es bei der Ãbergabe schriftliche beanstandest hast, muss er alles zahlen
ja er muà sie bezahlen, aber nur die billigste klingel für ca.10,-€ wenn du einen türgong oder eine melodie haben willst muà du die selber bezahlen kannst dann die alte aufheben und beim auszug wieder montieren. wenn an der anläuteplatte der knopf kaputt ist das ist vermieter sache
aber lese mal deinen mietvertrag was da steht unter kleinreparaturen da steht meist : kleinreparaturen bis 60,-€ muà man selber zahlen.
aber wenn du erst eingezogen bist muà die glocke in ordnung sein.egal wie laut sie klingelt hauptsache sie funktioniert
wenn du sie nicht hörst und sie trotzdem klingelt ist es dein problem.