Ist es Notwehr oder Körperverletzung s.D.?
Wenn ich jemandem seine Nervtröte, bekannt als Vuvuzela wegnehme und ihn damit verprügel, damit ich bei der Hitze endlich mal ein paar Stunden ungestört schlafen kann.
Wenn ich jemandem seine Nervtröte, bekannt als Vuvuzela wegnehme und ihn damit verprügel, damit ich bei der Hitze endlich mal ein paar Stunden ungestört schlafen kann.
Maxi
Beste Antwort
Ich tendiere zu Notwehr :)
Anonym
Das ist Diebstahl und Körperverletzung.
Anonym
Körperverletzung.
Denn der Notwehr-Paragraph besagt ausserdem, dass man seinen Angreifer selbst in einer akuten Bedrohungslage nur mit einer Waffe des selben "Levels" zurückdrängen darf. Wenn dich also z.B. jemand mit einem Messer bedroht, darfst du nicht auf ihn schiessen. Das wäre keine Notwehr mehr, sondern ebenfalls Körperverletzung. Du darfst dich lediglich mit einem Messer (oder z.B. mit einem Schlagstock oder etwas ähnlichem) verteidigen. Selbiges gilt bei der Vuvuzela. Da dich die Nervensäge nicht verprügelt hat, darfst du auch ihn nicht verprügeln. Du darfst aber z.B. zwei grosse Boxen neben ihn stellen und auf voller Lautstärke Metallica laufen lassen (damit wurden auch schon die Gefangenen in Guantanamo gefoltert). Dass du dadurch besser schlafen kannst, wage ich allerdings zu bezweifeln ;-)
Anonym
Der Notwehrparagraph ist sehr streng und nur bei direkter körperlicher, gefährlicher Bedrohung kann er angewandt werden. Sowohl bei dir selbst, als auch bei der Hilfe für andere. Meist bekommst du also auch noch eine Strafe, weil du es übertrieben hast und
ein Verbrecher kassiert und lacht darüber. Für alles andere gibt es ein Telefon, wenn es die
Polizei für nötig hält, greift sie ein, ansonsten geben sie dir gute Ratschläge.
pinata
Schwerer Raub mit Waffe, 10 Jahre sind Dir fast sicher.