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Oliver.K fragte in Gesellschaft & KulturEtikette · vor 1 Jahrzehnt

Ist es Notwehr oder Körperverletzung s.D.?

Wenn ich jemandem seine Nervtröte, bekannt als Vuvuzela wegnehme und ihn damit verprügel, damit ich bei der Hitze endlich mal ein paar Stunden ungestört schlafen kann.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich tendiere zu Notwehr :)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst ist es Diebstahl, bei Gewaltanwendung sogar Raub mit Körperverletzung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Körperverletzung. Es gibt auch andere Wege, wie Komunikation, um ihn auf das Stören hin zu weisen. Wenn er dich damit zu erst geschlagen hätte, wäre es notwehr. ;-)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Notwehrparagraph ist sehr streng und nur bei direkter körperlicher, gefährlicher Bedrohung kann er angewandt werden. Sowohl bei dir selbst, als auch bei der Hilfe für andere. Meist bekommst du also auch noch eine Strafe, weil du es übertrieben hast und

    ein Verbrecher kassiert und lacht darüber. Für alles andere gibt es ein Telefon, wenn es die

    Polizei für nötig hält, greift sie ein, ansonsten geben sie dir gute Ratschläge.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    vor dem Gesetz: Körperverletzung,

    menschlich gesehen ist es Notwehr!

    ;oP

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist Diebstahl und Körperverletzung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eig macht ihr euch ja beide strafbar:

    Der eine wegen Ruhestörung, der andere wegen Sachbeschädigung (sicher machste dann die vuvuzela auch noch mit kamputt :D ), sexueller belästigung ( vor allm wenn von jedem geschlecht was dabei ist^^), körperverletzung und unüberlegtem Handeln (;

    Dir sollt'n die Konsequensen klar sein: Wenn du womöglich im Knast noch in der selben Zelle sitzt wie der mit der vuvuzela den du verkloppt hast, kannst du gar nicht mehr schlafen x)

    deshalb: fenster zu und musik laut aufdrehn dem kloppts die ohren weg (;

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Körperverletzung.

    Denn der Notwehr-Paragraph besagt ausserdem, dass man seinen Angreifer selbst in einer akuten Bedrohungslage nur mit einer Waffe des selben "Levels" zurückdrängen darf. Wenn dich also z.B. jemand mit einem Messer bedroht, darfst du nicht auf ihn schiessen. Das wäre keine Notwehr mehr, sondern ebenfalls Körperverletzung. Du darfst dich lediglich mit einem Messer (oder z.B. mit einem Schlagstock oder etwas ähnlichem) verteidigen. Selbiges gilt bei der Vuvuzela. Da dich die Nervensäge nicht verprügelt hat, darfst du auch ihn nicht verprügeln. Du darfst aber z.B. zwei grosse Boxen neben ihn stellen und auf voller Lautstärke Metallica laufen lassen (damit wurden auch schon die Gefangenen in Guantanamo gefoltert). Dass du dadurch besser schlafen kannst, wage ich allerdings zu bezweifeln ;-)

  • pinata
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Schwerer Raub mit Waffe, 10 Jahre sind Dir fast sicher.

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