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Ist es Notwehr oder Körperverletzung s.D.?
Wenn ich jemandem seine Nervtröte, bekannt als Vuvuzela wegnehme und ihn damit verprügel, damit ich bei der Hitze endlich mal ein paar Stunden ungestört schlafen kann.
9 Antworten
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Zunächst ist es Diebstahl, bei Gewaltanwendung sogar Raub mit Körperverletzung.
- AchilliLv 5vor 1 Jahrzehnt
Körperverletzung. Es gibt auch andere Wege, wie Komunikation, um ihn auf das Stören hin zu weisen. Wenn er dich damit zu erst geschlagen hätte, wäre es notwehr. ;-)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Notwehrparagraph ist sehr streng und nur bei direkter körperlicher, gefährlicher Bedrohung kann er angewandt werden. Sowohl bei dir selbst, als auch bei der Hilfe für andere. Meist bekommst du also auch noch eine Strafe, weil du es übertrieben hast und
ein Verbrecher kassiert und lacht darüber. Für alles andere gibt es ein Telefon, wenn es die
Polizei für nötig hält, greift sie ein, ansonsten geben sie dir gute Ratschläge.
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- RavenblackLv 4vor 1 Jahrzehnt
vor dem Gesetz: Körperverletzung,
menschlich gesehen ist es Notwehr!
;oP
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das ist Diebstahl und Körperverletzung.
- vor 1 Jahrzehnt
Eig macht ihr euch ja beide strafbar:
Der eine wegen Ruhestörung, der andere wegen Sachbeschädigung (sicher machste dann die vuvuzela auch noch mit kamputt :D ), sexueller belästigung ( vor allm wenn von jedem geschlecht was dabei ist^^), körperverletzung und unüberlegtem Handeln (;
Dir sollt'n die Konsequensen klar sein: Wenn du womöglich im Knast noch in der selben Zelle sitzt wie der mit der vuvuzela den du verkloppt hast, kannst du gar nicht mehr schlafen x)
deshalb: fenster zu und musik laut aufdrehn dem kloppts die ohren weg (;
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Körperverletzung.
Denn der Notwehr-Paragraph besagt ausserdem, dass man seinen Angreifer selbst in einer akuten Bedrohungslage nur mit einer Waffe des selben "Levels" zurückdrängen darf. Wenn dich also z.B. jemand mit einem Messer bedroht, darfst du nicht auf ihn schiessen. Das wäre keine Notwehr mehr, sondern ebenfalls Körperverletzung. Du darfst dich lediglich mit einem Messer (oder z.B. mit einem Schlagstock oder etwas ähnlichem) verteidigen. Selbiges gilt bei der Vuvuzela. Da dich die Nervensäge nicht verprügelt hat, darfst du auch ihn nicht verprügeln. Du darfst aber z.B. zwei grosse Boxen neben ihn stellen und auf voller Lautstärke Metallica laufen lassen (damit wurden auch schon die Gefangenen in Guantanamo gefoltert). Dass du dadurch besser schlafen kannst, wage ich allerdings zu bezweifeln ;-)