abgemeldetes KFZ auf Privatgrundstück = Umweltverschmutzung?
Letztens war die Polizei bei meinem Vermieter wegen einer anderen Angelegenheit, und dabei haben sie mein Auto auf dem Privatgrundstück meines Vermieters stehen sehen, das seit geraumer Zeit abgemeldet ist, einen platten Reifen hat und auch sonst augenscheinlich nicht mehr sehr brauchbar aussieht. Ich wurde nun aufgefordert, das Fahrzeug in kurzer Frist zu entfernen (man hätte mich eigentlich sofort anzeigen müssen wegen Umweltverschmutzung, so die Beamten), sonst bekäme ich eine Anzeige. Daß es sich um ein Privatgrundstück handelt, spiele keine Rolle, da ein Auto Gefahrenstoffe beinhaltet. Öl oder dergleichen ist nicht in den Boden ausgelaufen.
Ist das korrekt, daß man ältere, abgemeldete Autos nicht längere Zeit auf Privatgelände "lagern" darf, bis sich ein Schrottkäufer findet? Hätte eine Anzeige tatsächlich eine Rechtsgrundlage?
@gewola:
Wenn dem so ist, daß für ein "Schrott"-Fahrzeug Entsorgungspflicht besteht, wie ist dann ein Schrottfahrzeug von einem zu reparierenden, zeitweise stillgelegtem Fahrzeug objektiv zu unterscheiden? Sind Kriterien gesetzlich definiert?
Inzwischen hab ich im Netz Hinweise gefunden, daß ein abgemeldetes Fahrzeug im Freien auch auf privatem Grund seit einigen Jahren als illegale Schrottlagerung ausgelegt wird.
Bei deutschem Recht wundert mich allmählich gar nix mehr.
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Danke allen Antwortern!
Ich kann nicht beurteilen, welche Antworten nun tatsächlich korrekt sind und gebe die Frage mal zur Abstimmung frei.
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