auto zerkratzt und verbeult durch 3 jähriges kind wer haftet ?

wir haben uns ende letzten jahres ein Neu-wagen gekauft,welcher nun bei nichtgebrauch vor der türe auf gekennzeichneten Parkplätze am straßenrand steht.Nun hat ein nicht ganz 3 jähriger junge,welcher alleine ohne Aufsicht draußen rumlief sich gedacht,er könne mein auto als klettergerüst missbrauchen. er kletterte vorne auf die motorhaube und hat mir dort mehrere kleine beulen verursacht.ein Nachbarskind hat dieses beobachtet und an mich raran getragen hinten hat er mir unter anderem noch ein kleines andenken in die türe geritzt.( sieht aus als hätte er eine kleine sstrich-listeerstellt)
als ich an die mutter des kleinen schadenssersatzansprüche stellte,sagte sie mir ganz klar sie würde nicht zahlen,da der kleine nicht sstraf mündigsei.nun ist meine frage ,wie soll man da verfahren ?haben kinder im alter unter 7 jahre einen freifahrschein ?was mache ich jetzt,welche schritte kann man nun gehen .

2010-06-23T04:19:27Z

muss ich strafanzeigebei der polizei erstellen ?

Spirit2010-06-23T04:07:52Z

Beste Antwort

Die Mutter unterliegt der Aufsichtspflicht. Wer lässt denn einen nicht einmal drei jährigen Jungen allein auf der Straße spielen? Allein das gehört ja schon angezeigt.

Entweder zahlt die Haftpflicht-Versicherung der Eltern, oder eben die Eltern selbst, falls sie keine haben.

mbraun012010-06-25T06:58:55Z

Hallo Heike,

das Kind ist nicht strafmündig, jedoch haften die Eltern, denn schliesslich haben sie eine Aufsichtspflicht welche besagt das Kinder nie ohne Aufsicht sein dürfen. Ist meistens nicht möglich steht jedoch im Gesetz und es bleibt Dir nichts anderes übrig als Strafantrag bei der Polizei zu stellen. Das musst Du bereits darum tun um einen Nachweis für die Versicherung zu haben. Da auch nicht davon auszugehen ist das ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn besteht oder sich entwickeln kann ist es sowieso nicht angebracht hier falsche Rücksicht zu nehmen, im Übrigen das andere Kind als Zeugen angeben, ausserdem hat die Mutter es ja mit ihrer Anmerkung bereits zugegeben, dieses überkandidelte Wikipedia-Zeug von Nostradamus kannst Du vergessen, alleine bereits das Kind auf oder in der Nähe der Strasse spielen zu lassen ist bereits ein grober Verstoss gegen die Aufsichtspflicht, am Besten noch das Jugendamt informieren, wird die Polizei vielleicht sogar tun, viel Erfolg und dennoch ein schönes Wochenende.

Berni2010-06-23T09:54:07Z

Anwalt aufsuchen und die Mutter wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in Regress nehmen. Zudem bei der Polizei Anzeige erstatten.

Lisa <32010-06-23T04:31:53Z

Wenn du 100%ig Beweisen kannst, und zwar nicht nur durch die Aussage eines anderen Kindes, sondern die eines Erwachsenen kannst du die Eltern haftbar machen.
Klingt allerdings nicht danach.

denise78de2010-06-23T04:16:10Z

die Mutter muss den Schaden ihrer Haftpflichversicherung melden, diese zahlt den Schaden, und genau dafür ist die da, völlig unabhängig von Strafmündig....zumal Du ihr drohen kannst wegen verletzter Aufsichtspflicht, bzw Zahlungsverweigerung ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER

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