Ist ein Geräteschuppen/haus genehmigungspflichtig?

Ich habe mir ein 600 m² grosses Freizeitgrundstück gekauft. Dieser Garten liegt etwas abseits und war schon eher Wald als Garten. Hab jetzt soweit alles störende an Bäumen & Büschen entfernt und überlege mir ein kleines Ziegelstein-Häusschen zu bauen. Da es nur zur Aufbewahrung vom Rasrnmäher, Kettensäge, Werkbank, Schaufel u.s.w. dient, reicht mir eine Grungfläche von 2x3 Meter. Kann ich einfach loslegen und ein kleines Fundament (2x3 M) ausgießen und ein Häusschen draufstellen, oder benötige ich eine Genehmigung? Woher bekomme ich Die und was kostet soetwas? Nebenbei erwähnt plane ich weder Strom, noch einen Wassenanschluss in den Geräteschuppen. Die Lage ist in Bayern.
Ich danke euch schonmal herzlich für eure Antworten...

Robert S2010-06-12T12:46:41Z

Beste Antwort

Wenn du was auf einen Fundament stellen möchtest dann ist eine Baugenehmigung ein zu reichen.
Ohne darfst du in fast allen Bundesländer ein kleines Gebäude bis zu 30 qm ( Kubikmeter) hinstellen.

Nicht verzagen, Bauamt fragen.

Sprendlinger2010-06-13T07:01:45Z

Gehe aus Bauamt und mache eine Bauvoranfrage. Kostenlos. Die Gesetze sind in jeder Gemeinde unterschiedlich

K-Baer2010-06-12T19:47:49Z

Erkundige Dich nach den Vorschriften und Auflagen bei der Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeit dieses Grundstück liegt. Meist haben die Gemeinden eine Abteilung für Bau-Angelegenheiten und Du brauchst nicht extra zum Kreis-Bauamt.
Frage auch gleich nach, ob Dein Grundstück womöglich als Streuobstwiese eingeordnet wurde! Dies könnte nämlich jegliches Bauvorhaben zunichte machen...

Bernhard2010-06-12T18:41:37Z

Sobald du Fundamente gießt,brauchst du eine Baugenehmigung.Diese musst beim Bauamt beantragen.

?2010-06-12T18:24:25Z

die Gesetzesgebung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
schnapp Dir Montag Dein Telefon und ruf das zuständige, örtliche Rathaus an
die helfen Dir gerne sachlich weiter
bin selbst Bayer, aberselbst da kanns passieren daß ein anderer Landkreis für gewisse Dinge andere Vorschriften bzw Auflagen hat