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ab wann ist ein gartenhaus genehmigungspflichtig?
Hallo,
Wir bräuchten für unseren Garten ein neues Gartenhäuschen und jetzt wollte ich fragen ab wie viel m² es genehmigungspflichtig ist und ob wir unsere Nachbarn um Erlaubnis fragen bzw in Kenntnis setzen müssen. Danke schon einmal im Voraus für eure Antworten
7 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
das hängt von dem Bundesland ab, in dem Du wohnst. Manchmal brauchst Du nur eine Bauanzeige, manchmal eine Bauanfrage, der umbaute Raum ist auch verschieden.
Und der Nachbar hat, so haben wir es vor einiger Zeit leidvoll erfahren müssen, kein Mitspracherecht, wenn von dem Häuschen keine Gefahr ausgeht. Und einen Grenzabstand braucht man auch nicht einzuhalten, wenn es nach einigen Richtern geht. Ich habe heute noch eine sooo dicke Krawatte.
Quelle(n): eigene Erfahrung als Nachbar, dessen Gegenüber nur 75 cm Grenzabstand gehalten hat und damit durch gekommen ist. - vor 1 Jahrzehnt
Hier in der Gegegend - ja, wenn es grösser als 6qm oder direkte Verbindung zum Haus hat. Sonst nicht. Dann darf es auch näher als 3m zum Nachbarzaun ...
Quelle(n): Erfahrung - vor 1 Jahrzehnt
Hi,
Bei kleineren Neu- oder Anbauten sind zahlreiche kommunale Vorschriften (Bebauungsplan) und Landesgesetze (Landesbauordnung) ebenso zu beachten wie die Rücksichtnahme auf die lieben Nachbarn, um eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus zu erhalten. Die Einhaltung von Mindestabständen zum Nachbargrundstück muss gewährleistet sein. Hier eine Ãbersicht der Bauordnung der Länder bzgl. der Abstandsflächen: http://www.baurecht.de/gesetze.htm.
Auskunft zum Bauantrag für eine Gartenhaus erteilen (meist kostenfrei) die zuständigen Bauämter deiner Gemeinde (Stadt-/Kreisverwaltung).
Viel Erfolg beim Bau!
Quelle(n): http://www.selbst.de/garten-balkon - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich habe eine Gartenlaube,24m² dafür muss ich steuern zahlen.Das gleiche würde bedeuten baue ich ein Gewächshaus mit 24m²,muss ich mir die Genehmigung holen.Zum Nachbarn sollte man genügend Abstand nehmen ,um Ãrger zu entgehen.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Erkunde Dich bei der Gemeinde. Es hängt meist vom Umbauten Raum aus. Der NAchbar hat aber auch bei Genehmigungsfreien Bauten ein Mitspracherecht
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ab dort, wo Du ein Fundament in den Boden zur Verankerung setzt.