Enterbt durch die Hintertür ?

Eine Tante von mir hat 2 Söhne, sie unterstützte heimlich einen davon ( 200 km weg wohnend ) sehr viele Jahre mit Zahlung seine Hypothekendarlehens von monatlich fast 500 €. Nun ist ihr in der Nähe wohnende andere Sohn dahinter gekommen, weil er (wegen Altersschwäche) Bankvollmacht bekam. Sie ist nun pflegebedürftig und ihr Konto scheint fast leer zu sein. Es liegt nun ein großer Konflikt vor. Der benachteiligte Sohn fühlt sich durch die Hintertür von seiner Mutter enterbt und hat sich zurückgezogen. Er erwägt einen amtlichen Betreuer, da die Tante allein lebt aber nicht zurechtkommt. Alle sind verzweifelt, kennt jemand so was ähnliches ?

2010-05-23T02:27:34Z

@balu. Der bevorzugte Sohn hatte vor vielen Jahren ein Haus gebaut, konnte aber damals die Raten ( für ca. 2 Jahre ) nicht voll zahlen. Zwischenzeitlich geht es ihm viel besser - aber er kassiert immer noch ab, fährt ein Auto mit STERN und lässt sich kaum bei seiner Mutter blicken.

Anonym2010-05-23T13:00:11Z

Beste Antwort

bei geld hört selbst Verwandtschaft auf!

Gotland2010-05-24T22:09:55Z

Es gibt keine Enterbung in DE !!!!!,da einem das sog.Pflichteil zusteht und dieses ist auch einklagbar
ferner kann ein Mensch in DE erst dann unter Betreuung kommen,wenn er quasi nicht in der Lage ist seine Bankgeschäfte und sonstigen Verbindlichkeiten alleine zu regeln,desweiteren kann eine Betreuung erfolgen wenn eine Person über seine Verhältnisse lebt und das Geld quasi auskleckert und nicht seine Verbindlichkeiten tilgen kann (Miete,Strom usw.,) .
Du schreibst das der benachteiligte Sohn nun eine Bankvollmacht hat........(wenn ich dich nun richtig verstehe ?!) ,damit hat sich eine gesetzliche Betreuung erledigt,da er ja nun automatisch auch volle Übersicht und Handlungsvollmacht über das Konto hat.Somit hat das abkassieren ja ein Ende da der benachteiligte Sohn etwagige Kontoaktionen sofort unterbinden kann.
Ich hoffe nur nicht das die liebe Tante eine Bürgschaft gemacht wegen dem Hypothekendarlehen....., wenn etwagige Tilgungen nicht möglich sind mangels Kontodeckung.....,dann wird bei der lieben Tante halt gepfändet.
Die Frage die man sich nun perverser Weise stellen muß ist,wenn der bevorzugte Sohn 2 Jahre lang seine Raten nicht tilgen konnte.....,und diesem geht es auf Schlag viel besser....,wie ist das denn möglich ??!! bezüglich das die Person einen Benz fährt..... .
Eine 100%ige Absicherung nebst Klärung wird erst dann erfolgen wenn der benachteiligte Sohn zu einem Rechtsanwalt geht und bis zur völligen Klärung,kann es sein das ein Gericht (Vormundschaftsgericht) einen Betreuer bestellt der das Konto der Tante verwaltet und somit auch Treuhänder ist,d.h., im Klartext,Geld wird erst dann wer bekommen der auch sich beim Betreuer vorstellt und solange bleibt das Konto unter Verschluß bzw.,sowas wie Miete,Strom usw.,wird durch den Betreuer getilgt der sich dann via Bestellungsurkunde (vom Vormundschaftgericht) bei der Bank vorstellt bei der die Tante Kunde ist.

Anonym2010-05-22T23:30:26Z

Dazu kann man doch mit so wenigen Informationen garnicht viel sagen.

Vielleicht hatte der eine einen guten Job und war versorgt - der andere war vielleicht dringend auf ihre Hilfe angewiesen.

Natürlich mag es ein wenig befremdlich für den einen Sohn sein.... aber bitteschön sollte man doch die Kirche im Dorf lassen, die Tante kann mit _ihrem_ Geld doch machen was sie möchte. Und wenn der "benachteiligte" Sohn seine Mutter daraufhin fallen lässt, zeugt das nicht gerade von Mutterliebe - und ist ein im Endeffekt ein ganz mieser Charakterzug, seine Liebe von Geld abhängig zu machen!

Helmut B2010-05-22T22:31:43Z

Ich wäre da auch sauer und verstehe, wenn er sich zurückgezogen hat. Aber - er hat keinen Anspruch darauf, was die Eltern zu Lebzeiten mit ihrem Geld machen. Da der Todesfall scheinbar noch nicht eingetreten ist, kann er auch keine Schenkung ( an seinen Bruder ) zurückfordern. Der Erbfall ist ja noch nicht eingetreten. Die Frist für solche Fälle des Erbteils verjährt erst in 10 Jahren.

Falls das Geld für sie allerdings derzeit für ein Altenheim oder Betreutes Wohnen nicht ausreicht, kann das ( vorerst einspringende ) Sozialamt sich beim begünstigten Bruder das gezahlte Geld der Tante zurückholen. Das wäre dann aber bitter für ihn und der benachteiligte Bruder hätte seine Genugtuung.

Anonym2010-05-22T22:10:15Z

Nein, möchte ich auch nicht.

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