Wohnung "bezugsfertig" übergeben? Ist das rechtens?

Ich ziehe aus und in meinem Mietvertrag steht, ich solle die Wohnung "bezugsfertig" übergeben, d.h. Decken und Wände weiß streichen und den Teppich durch eine professionelle Firma reinigen lassen. Darf der Vermieter das verlangen?

Maeve Dragon2010-05-22T08:01:26Z

Beste Antwort

Nein, das darf er nicht. Mieter müssen in bestimmten Abständen renovieren. Wenn ihr das gemacht habt, dann ist der Vermieter nicht berechtigt, auf seiner Forderung zu bestehen.
Meldet euch mal beim Mieterschutzbund an und lasst euch dort einen Brief für den Vermieter schreiben.
Auf solche vom Mieterschutz unterschriebenen Texte reagieren die Vermieter normalerweise sehr "umgänglich".

binchen19712010-05-25T22:13:18Z

Natürlich kann er das verlangen, wenn es im Mietvertrag so festgehalten ist. Du hast ihn unterschrieben und mit Deiner Unterschrift stimmst Du dem Inhalt des Vertrages, also auch der Bezugfertigkeit der Wohnung, zu.

Darjeeling2010-05-22T20:13:07Z

Nein, nach neuem Mietrecht ist eine allgemein gehaltene Klausel nicht mehr bindend.

Anonym2010-05-22T15:58:22Z

Nein , das musst Du definitiv NICHT .
EGAL was im Mietvertrag steht .Nach neuerem Mietrecht mußt Du die turnusmäßigen Renovierungsarbeiten ausführen und mehr nicht .
Wende Dich umgehend an den Mieterschutzbund , deine Kaution darf NICHT zur Renovierung der Wohnung seitens des Vermieters zweckentfremdet werden .
Aber :
Ich gebe dennoch @Franky Recht !
Du hast die Wohnung in einem sauberen , renovierten Zustand übernommen und willst Dich selber jetzt drücken ?
Hast Du schon mal was von "Anstand" oder von "Fairness" gehört ???

Sprendlinger2010-05-22T15:56:00Z

Wenn es in Deinem Mietvertrag steht, solltest Du Dich daran halten. Nur wenn Du Dich weigerst, klagt der Vermieter gegen Dich und dann erst sagt das Gericht ob die Forderung rechtens ist. Alternative Du gehst zu einem Juristen, der nach Punkten im vertrag sucht, die vom BGH für ungültig erklärt wurden.
Genaues kann man nur sagen wenn der Vertrag vorliegt

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