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Wohnung "bezugsfertig" übergeben? Ist das rechtens?
Ich ziehe aus und in meinem Mietvertrag steht, ich solle die Wohnung "bezugsfertig" übergeben, d.h. Decken und Wände weiß streichen und den Teppich durch eine professionelle Firma reinigen lassen. Darf der Vermieter das verlangen?
10 Antworten
- Maeve DragonLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein, das darf er nicht. Mieter müssen in bestimmten Abständen renovieren. Wenn ihr das gemacht habt, dann ist der Vermieter nicht berechtigt, auf seiner Forderung zu bestehen.
Meldet euch mal beim Mieterschutzbund an und lasst euch dort einen Brief für den Vermieter schreiben.
Auf solche vom Mieterschutz unterschriebenen Texte reagieren die Vermieter normalerweise sehr "umgänglich".
- vor 1 Jahrzehnt
Die Bezeichnung "bezugsfertig" ist rechtens. Auch das Du die Wände und Decken streichen musst.
Den Teppichboden musst du zwar reinigen, aber das kannst du auch selbst machen. Leihe dir eine Teppich-Reinigungsmaschine in einem Baumarkt und mache es selbst. Das kommt billiger.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein , das musst Du definitiv NICHT .
EGAL was im Mietvertrag steht .Nach neuerem Mietrecht muÃt Du die turnusmäÃigen Renovierungsarbeiten ausführen und mehr nicht .
Wende Dich umgehend an den Mieterschutzbund , deine Kaution darf NICHT zur Renovierung der Wohnung seitens des Vermieters zweckentfremdet werden .
Aber :
Ich gebe dennoch @Franky Recht !
Du hast die Wohnung in einem sauberen , renovierten Zustand übernommen und willst Dich selber jetzt drücken ?
Hast Du schon mal was von "Anstand" oder von "Fairness" gehört ???
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn das so im Mietvertrag drinnen steht dann darf er das.
Du hast doch auch die Wohnung bezugsfertig übergeben bekommen, also kannst du dich jetzt nicht aus der Verantwortung schleichen.
Ich finde das immer Klasse, wenn man plötzlich selber in die verantwortung genommen wird hat man keine Lust mehr und sucht nach eventuellen rechtlichen Gründen es nicht tun zu müssen.
Klar kannst du es lassen, aber dann wird deine Kaution wohl für die Renovierung draufgehen.
GruÃ
Franky
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- DarjeelingLv 6vor 1 Jahrzehnt
Nein, nach neuem Mietrecht ist eine allgemein gehaltene Klausel nicht mehr bindend.
- vor 1 Jahrzehnt
Natürlich kann er das verlangen, wenn es im Mietvertrag so festgehalten ist. Du hast ihn unterschrieben und mit Deiner Unterschrift stimmst Du dem Inhalt des Vertrages, also auch der Bezugfertigkeit der Wohnung, zu.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn es in Deinem Mietvertrag steht, solltest Du Dich daran halten. Nur wenn Du Dich weigerst, klagt der Vermieter gegen Dich und dann erst sagt das Gericht ob die Forderung rechtens ist. Alternative Du gehst zu einem Juristen, der nach Punkten im vertrag sucht, die vom BGH für ungültig erklärt wurden.
Genaues kann man nur sagen wenn der Vertrag vorliegt
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Natürlich, wenn es im Mietvertrag verankert ist.
Der Nachmieter möchte doch eine saubere, ordentliche Wohnung beziehen.