dürfen obdachlose in deutschland auto fahrn?

daß sie kein halter des autos sein dürfen, is klar, weil man dafür ja in deutschland als halter einen angemeldeten wohnsitz braucht. aber dürfen obdachlose mit einem gültigen führerschein (den sie zu besseren zeiten gemacht haben) das auto von jemand anders fahren.
was würde die polizei sagn wenn sie nen führerschein aba keinen ausweis mit eingetragenen wohnsitz vorlegen.........ich fänds auf alle fälle nicht rechtmäßig den einzuziehn, nur wel diese person keinen wohnsitz hat.............

2010-04-20T15:10:05Z

@ emil

ich rede nicht von normalen menschen, was du gesagt hast, trifft für normale menschen zu, welche sich nur mal von bekannten das auto geliehn haben, die sind aber nicht obdachlos..........man ich hasse falsche antworten

2010-04-21T06:35:14Z

@hpd
ich schreib zwar vorsätzlich alles klein, aber nicht unbedingt falsch, man ist die unpersonierte 3. person singular
und ja ich hab mir gedacht, daß es wieder leute gibt, die es nicht schön finden, daß ich die anderen als normal bezeichne und obdachlose nicht, keiner hat dabei so agressiv wie du reagiert hpd......ich finde die situation normal wenn jemand ne arbeitsstelle und nen festen wohnsitz hat, obdachlose sind auch normale menschen in einer unnormalen oder ungewöhnlichen situation, und die situation der menschen welche eine normale haben auf die menschen zu beziehen, mach ich gerne schnell, ich hab überhaupt nichts gegen obdachlose, im gegenteil ich hab selber mal vor freiwillig obdachlos zu werden, und frage deswegen ja auch ob ich dann auch auto fahrn kann

2010-04-22T09:57:06Z

hpd, wenn du die art meines fragestellens nicht magst brauchst du mir auch ne zu antworten

HPD2010-04-20T15:14:59Z

Beste Antwort

Du versuchst hier etwas zu einem Problem zu machen, das es gar nicht geben kann.
Die Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges beinhalten nicht den Nachweis eines Wohnsitzes, sondern lediglich den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

@Weitere Details : "man ich hasse falsche antworten"
Soll ich Dir mal mitteilen, was ich hasse ? Ich "hasse" Leute, die von Obdachlosen unterschwellig als "nicht normale" Menschen reden (schreiben).
Im Übrigen, "normale" Menschen schreiben das Wort Mann mit zwei "n" ! Alles klar ?

@Weitere Details : Blah, blah, blah............. Alles geistloses Geschwafel !

Anonym2010-04-21T18:04:20Z

Hallo,

JA er darf das Fahrzeug fahren zu der Fahrerlaubnis er berechtigt ist.

Nostradamus2010-04-21T00:33:45Z

Was Du für klar hältst ist nicht klar.

Auch wer keinen festen Wohnsitz hat kann ein Fahrzeug zulassen. Es ist dann allerdings keine "normale" Zulassung, sondern es ist eine internationale Zulassung. Die sind zwar eigentlich für die Ausfuhr gedacht, aber wer in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat kann damit legal fahren.
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/kfzzul/102643/kfzt09.html

Die Geltungsdauer ist auf ein Jahr beschränkt, kann aber erneuert werden.

Und damit hat sich auch die Frage nach der Fahrerlaubnis erledigt. Die Fahrerlaubnis ist Personengebunden und nicht vom Wohnort abhängig.

Auch Bußgeldbescheide und andere amtlichen Dinge können zugestellt werde. Ist keine Adresse bekannt, dann werden sie per Aushang öffentlich zugestellt. Gilt so, als wären sie im Briefkasten gelandet.

Daumenlutsch2010-04-20T15:39:35Z

Keinem wird der Führerschein eingezogen nur weil er Obdachlos ist, warum auch ?

Bemerkenswert ist aber im Gegenteil zu Deiner Einstellung zu Menschen, dass es kein normaler Mensch ist.

Ich nehme aber mal an, dass Du es anders meinst.
Die Mehrheit ist Sesshaft, und Obdachlose fallen dazu schon aus der Rolle.

Anonym2010-04-20T15:17:05Z

obdachlos zu sein, ist definitiv kein grund, jemanden den fuehrerschein einzuziehen, noch das auto, welches er fahren wuerde.

Weitere Antworten anzeigen (6)