ich habe bei ebay ein auto ersteigert , dann das geld von meinem konto geholt. mein freund ist dann bei dem verkäufer rein , hat den kaufvertrag unterschrieben und das auto von meinem geld bezahlt. wir haben das auto dann mit genommen und den nächsten tag hat mein freund das auto ohne meine erlaubnis oder Zustimmung über seine ex frau angemeldet, weil die so günstig in den prozenten bei der versicherung ist.jetzt möchte ich mich trennen aber natürlich nicht einfach mein auto da lassen zumal wie gesagt ich habe es bezahlt. kann ich das auto wenn ich den brief und den schein habe einfach mit nehmen. ich kann ja an hand meines ebay Account und meiner kontoauszüge beweisen das ich es bezahlt und ersteigert habe wenn ich auch denn kaufvertrag nicht unterschrieben habe. weiß einer von euch wie in so einem fall die rechtslage ist????
2010-04-18T23:36:02Z
@zurra wenn seien ex frau das auto angemeldet hat dann steht natürlich auch sie im Fahrzeugbrief.
Anonym2010-04-19T02:22:36Z
Beste Antwort
Der den KFZ Brief in seinem besitzt hat, der ist rechtlich der Eigentümer des Fahrzeuges. Da kann im Brief oder bei Anmeldung drinstehen wer oder was will.
Also ja zu deiner Frage, du kannst das Fahrzeug mitnehmen.
Gib bloß nicht den KFZ Brief aus deinen Händen. Von wegen Um oder Abmelden, wenn dann, mach es selbst.
Nachtrag:
Bestes Beispiel dafür, bei Finanzierungen oder Leasingeschäften, bekommt die Bank den Brief und der Halter der im Brief steht, ist der Leasing oder Finanzierungsnehmer doch Eigentümer ist die Bank, da im Besitz des Briefes
bb
Lord Wapping.........obwohl ich manche deiner Antworten sehr schätze, liegst du hier falsch. Die Besitz-Eigentumsurkunde ist der Brief und der Gesetzgeber geht davon aus, das der den KFZ Brief in Besitz hat, auch der Eigentümer ist. Da kann drinstehen wer will.
DR für ne sachlich -fachliche und fundierte Antwort? Das zeigt auf welchem Niveau hier teilweise agiert wird.
Ganz egal, ob der Fahrzeugbrief nun maßgebend ist oder nicht: Du stehst weder im Brief, noch im Kaufvertrag, noch läuft die Versicherung auf Dich. Du bist beim Kauf des Autos nichtmal persönlich dabei gewesen, sondern Dein Freund ist `beim Verkäufer rein´. Und wer meldet denn das Auto seiner Freundin auf die Ex an???? Warum das so gehandhab wurde, kann ich nicht nachvollziehen. Wer, bitte schön, soll Dir denn ernsthaft glauben, dass Du das Auto gekauft hast. Tatsächlich hast Du es nämlich nicht gekauft, sondern -wenn überhaupt- lediglich bezahlt. Die Abbuchung auf dem Konto besagt gar nichts, Du kannst das GEld für sonstwas verwendet haben. Wenn es wirklich war wie Du sagst, haben die beiden Dich schön über den Tisch gezogen. Verbuche es als Lehrgeld. Ich glaube allerdings eher, Du willst Deinem Ex und seiner Ex eins auswischen, und brauchst jetzt einen Tip, wie Du das am geschicktesten anstellen sollst.
entgegen landläufiger Mythen ist der Brief keine Eigentumsurkunde, nur eine Eigentumsdokumentation. Wenn Du das Auto nachweisbar mit Deinem Geld gekauft hast (und das nachweisen kannst), gehört das Auto Dir. Du kannst es also mitnehmen und auf Deinen Namen ummelden.
Ausschlaggebend ist der Name der in der Besitzurkunde (Fahrzeugbrief) steht. Wenn dann noch das Fahrzeug selbst, über jemand anderen zugelassen ist dann ist die Lage klar, das Auto gehört dir nicht. Dein Geld für den Kauf könnte ja auch eine Schenkung an deinen Freund sein,wenn er das so argumentiert.Da steht dann Aussage gegen Aussage. Du kannst nur auf seine Vernunft hoffen ,dass er dir denn Kaufpreis zurückerstattet. Ansonsten hast du schlechte Karten. Tut mir echt leid.