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wie ist hier die rechtslage???? Wichtig?

ich habe bei ebay ein auto ersteigert , dann das geld von meinem konto geholt. mein freund ist dann bei dem verkäufer rein , hat den kaufvertrag unterschrieben und das auto von meinem geld bezahlt. wir haben das auto dann mit genommen und den nächsten tag hat mein freund das auto ohne meine erlaubnis oder Zustimmung über seine ex frau angemeldet, weil die so günstig in den prozenten bei der versicherung ist.jetzt möchte ich mich trennen aber natürlich nicht einfach mein auto da lassen zumal wie gesagt ich habe es bezahlt. kann ich das auto wenn ich den brief und den schein habe einfach mit nehmen. ich kann ja an hand meines ebay Account und meiner kontoauszüge beweisen das ich es bezahlt und ersteigert habe wenn ich auch denn kaufvertrag nicht unterschrieben habe. weiß einer von euch wie in so einem fall die rechtslage ist????

Update:

@zurra

wenn seien ex frau das auto angemeldet hat dann steht natürlich auch sie im Fahrzeugbrief.

21 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der den KFZ Brief in seinem besitzt hat, der ist rechtlich der Eigentümer des Fahrzeuges. Da kann im Brief oder bei Anmeldung drinstehen wer oder was will.

    Also ja zu deiner Frage, du kannst das Fahrzeug mitnehmen.

    Gib bloß nicht den KFZ Brief aus deinen Händen. Von wegen Um oder Abmelden, wenn dann, mach es selbst.

    Nachtrag:

    Bestes Beispiel dafür, bei Finanzierungen oder Leasingeschäften, bekommt die Bank den Brief und der Halter der im Brief steht, ist der Leasing oder Finanzierungsnehmer doch Eigentümer ist die Bank, da im Besitz des Briefes

    bb

    Lord Wapping.........obwohl ich manche deiner Antworten sehr schätze, liegst du hier falsch. Die Besitz-Eigentumsurkunde ist der Brief und der Gesetzgeber geht davon aus, das der den KFZ Brief in Besitz hat, auch der Eigentümer ist. Da kann drinstehen wer will.

    DR für ne sachlich -fachliche und fundierte Antwort? Das zeigt auf welchem Niveau hier teilweise agiert wird.

    Quelle(n): ehemaliger Verkaufsleiter in einem Autohaus.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    @"Besitzer des Kraftfahrzeugbriefes = Eigentümer des Fahrzeuges"

    Das war noch nie richtig und wird es voraussichtlich auch nie werden. Aktueller Eigentümer ist, wer als letzter das Eigentum an dem Fahrzeug erlangt hat (macht Sinn, oder?). Dass das aber der Besitzer des Fahrzeugbriefes sein soll, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (wer anderer Ansicht ist, möge bitte die einschlägigen §§ posten). Wer aber das Fahrzeug von jemandem kaufen möchte, der nicht im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, kann sich nicht darauf berufen, bei Vertragsschluss gutgläubig gewesen zu sein (siehe gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: http://dejure.org/gesetze/BGB/932.html ), sodass ein solcher Eigentumserwerb ausgeschlossen ist, da dem Käufer "infolge grober Fahrlässigkeit (=Käufer wird nicht stutzig, dass Veräußerer den Fahrzeugbrief nicht vorlegen kann) unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört".

    @Bertl

    Dein Nachtrag ist nicht richtig. Ein Vertragsschluss bewirkt noch keinen Übergang des Eigentums. Bei eBay werden auch ganze Immobilien "versteigert" (was juristisch überhaupt nicht stimmt, aber egal). Heißt das, ich werde automatisch Eigentümer der Immobilie, wenn ich eine solche Auktion gewinne? Das wäre natürlich schön, denn dann würde ich mir das Bezahlen auch gleich sparen (wieso für etwas bezahlen, was mir schon gehört?). Der Käufer erlangt kein Eigentum, bevor bei beweglichen Sachen eine Übergabe bzw. bei Immobilien eine Eintragung ins Grundbuch erfolgt (siehe Einigung und Übergabe: http://dejure.org/gesetze/BGB/929.html bzw. Einigung und Eintragung: http://dejure.org/gesetze/BGB/873.html ).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ganz dringend zu einem Anwalt damit, denn die Rechtslage ist hier mehr als kompliziert.

    Einerseits muss der Eigentümer eines Fahrzeuges nicht im Brief stehen, aber man ist auch nicht automatisch Eigentümer eines Fahrzeugs nur weil man den Brief in Händen hält.

    Es gibt einen Gerichtsentscheid der deinem Anrecht förderlich ist:

    Entscheidungen zu "§ 25 Abs. 4 S. 1 StVZO"

    aber es gibt auch einen Gegenpart.

    1.Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sagt der Fahrzeugbrief nichts über die Eigentumsverhältnisse aus; d.h. der Eigentümer ist nicht immer auch im Kfz-Brief eingetragen. Eigentümer ist allein derjenige, dem das Kfz übereignet wurde. Eigentümer an einem Kfz wird demnach nur derjenige, der sich mit dem früheren Eigentümer geeinigt hat und dem das Kfz übergeben wurde. In der Praxis ist dies meist der, welcher als Käufer im Kaufvertrag steht, und deshalb auch üblicherweise das Eigentum an dem Auto durch Übergabe erworben hat.

    bevor du hier ins hintertreffen kommst, bitte zum RA, er kannd dir anhand deines Falles die Rechtslage erklären und nötigenfalls klagen.

    http://www.juraforum.de/urteile/vorschriften/s_stv...

    http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?to...

    http://www.autowebsite.de/auto-wissen/fahrzeugbrie...

    Schau bitte hier rein und lies das mal durch!!!!1

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt...

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    entgegen landläufiger Mythen ist der Brief keine Eigentumsurkunde, nur eine Eigentumsdokumentation. Wenn Du das Auto nachweisbar mit Deinem Geld gekauft hast (und das nachweisen kannst), gehört das Auto Dir. Du kannst es also mitnehmen und auf Deinen Namen ummelden.

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  • Zurra
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Das wichtigste fehlt irgendwie. Wer ist im Fahrzeugbrief eingetragen? Den Vertrag unterschreiben, den Kaufpreis bezahlen und das Auto versichern können auch Götz George oder Onkel Hinnerk, das sagt über das Eigentum nichts aus.

    /"anmelden" kann sich auch auf die Versicherung beziehen

  • wow
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    schöner "Freund". Eigentümer des Autos ist der Freund, weil er den Wagen gekauft hat und den Kaufvertrag unterschrieben hat. Woher er das Geld hatte ist dabei nicht entscheidend.

    Sollte es allerdings einen Beweis für die Überlassung des Geldes und die Beauftragung zum Kauf geben, hat der Freund schlechte karten, weil er das Geld zurückzahlen muß.

  • vor 1 Jahrzehnt

    So viel Dummheit muss bestraft werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Du das Auto bezahlt hast und das nachweisen kannst nützt Dir erstmal gar nichts . Wichtig vor dem Gesetz ist , wer als Halter im KFZ-Brief steht , DEM gehört das Auto .

    Und aus .

    Du könntest maximal versuchen , über eine Privatklage etwas zu erreichen , aber die Aussicht auf Erfolg ist gering , denn Du hast zwar bezahlt , bist aber definitiv NICHT Besitzerin des Wagens . Ausserdem hast Du nicht SOFORT und augenblicklich Dein Veto eingelegt .

    Du hast es also eine Zeit lang stillschweigend geduldet und somit Dein Einverständnis erklärt .

    Das Auto kannst Du vergessen und Dein Geld auch .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nochmal langsam zum mit schreiben:

    a) Du hast Dein Geld Deinem Freund gegeben und der hat damit ein Auto gekauft? (Unterschrift auf Kaufvertrag = seine)

    b) Er hat den Wagen über seine Ex versichern lassen? (Unterschrift auf Versicherungsvertrag = ihre)

    c) seine Ex steht im Fahrzeugbrief?

    Mädchen, wie dumm kann eine mindestens 18jährige eigentlich sein? Hat man Dir denn gar nichst beigebracht? Wer den Fahrzeugbrief hat bzw. drin steht, der ist Eigentümer, Alles andere interessiert kein Gericht der Welt. Du bist der Gelackmeierte.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    eins ist Unsinn: Fahrzeugbrief = Eigentümer, schaue doch im Fahrzeugbrief oder nun Zulassungsbescheinigung II, da ist fest eingedruckt:

    Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/fe...

    steht bei C4

    Du hast voll die A#schkarte: Du steht nicht im Fahrzeugbrief, du hast nicht den Kaufvertrag unterschrieben sondern er und steht auch als Käufer drin. Außerdem ist das alles keine strafrechtliche Sache, sondern eine zivilrechtliche Sache, du musst also dein Ex-Freund verklagen und als Beweis dein Ebay Konto und Girokonto nennen; denke daran du musst beweisen, was du behauptet. Wenn du nicht nachweisen kannst, dass eine Rückzahlung vereinbart war, hast du ein echtes Problem. Dann kannst du nur noch als Schenkung darstellen und es wegen groben Undank zurückfordern. Aber dazu such dir lieber einen guten Anwalt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ausschlaggebend ist der Name der in der Besitzurkunde (Fahrzeugbrief) steht.

    Wenn dann noch das Fahrzeug selbst, über jemand anderen zugelassen ist dann ist die Lage klar, das Auto gehört dir nicht.

    Dein Geld für den Kauf könnte ja auch eine Schenkung an deinen Freund sein,wenn er das so argumentiert.Da steht dann Aussage gegen Aussage.

    Du kannst nur auf seine Vernunft hoffen ,dass er dir denn Kaufpreis zurückerstattet.

    Ansonsten hast du schlechte Karten.

    Tut mir echt leid.

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