Dürfen Eltern anstelle ihres 14- jährigen Kindes Anzeige erstatten, wenn das Kind es nicht will?
2010-04-18T10:53:09Z
Das heißt, wenn das Kind sexuell genötigt wurde z.B. MÜSSEN die Eltern Anzeige erstatten? Auch wenn derjenige nicht bekannt ist?
2010-04-18T10:56:21Z
.. und die straftat schon ein jahr her ist?
?2010-04-18T10:56:30Z
Beste Antwort
Eine Anzeige kann jeder machen, nicht nur Eltern. D.h. man kann auch dann eine Anzeige machen, wenn es sich um ein fremdes Kind handelt. Wenn es sich bei der Straftat jedoch um ein Antragsdelikt handelt, dann hat die Anzeige keine Rechtswirkung, wenn sie nicht von der richtigen Person (in der Regel vom Opfer) gestellt wird. Aber die Eltern können als gesetzliche Vertreter des Kindes in einem solchen Fall auch dann eine Anzeige stellen, wenn das Kind das nicht will (z.B. weil es auch mit 14J manchmal manche Dinge nicht richtig einschätzen kann).
Sicher dürfen die Eltern das. Eine Anzeigepflicht gibt es in Deutschland allerdings nicht. EIne Tatsache, die im Moment heftig diskutiert und kritisiert wird.
Ein 14jähriges Kind ist nach geltenem Deutschem Recht -> Bedingt Geschäftsfähig<- Sie kann nun selbst jemanden Anzeigen aber auch Angezeigt werden und nach Jugendstrafrecht auch ins Gefängnis wandern. Das müssen die Eltern bedenken bei einer Anzeige. Die natürlich bis zur Volljährigkeit noch die Eltern machen können. Kommt es zu dem Fall das Sie verlieren oder das Sie ins gefängnis geht muss die Klägerin ins Gefängnis.