Mietminderung, weil Wohnung zu klein?
Ich habe mich im Internet mal kundig getan, sofern ich weiß, gibt es eine 10% Klausel, die eintritt, sofern die Wohnung 10% kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben.
Diese Klausel meine ich mit nachfolgendem Text nicht!
Nun ist es so, im Mietvertrag unserer zukünftigen- noch nicht bezogenen- Wohnung steht, wir hätten 58,69m² Wohnfläche, dabei sind es nur 56,91m². Das wäre ein Defizit von 1,78m².
Die haben Schächte in der Wand einfach mitgerechnet, obwohl diese Fläche kein Wohnraum ist.
Nun ist es so, die Wohnung soll 311,06€ kosten.
Wir sind Hartz-IV Empfänger und haben ein Recht auf 307,52€.
Diese Wohnung ist also "unangebracht teuer", weil der HartzIV-Grundsatz um 3,54€ überschritten wird.
Da wir eine Umzugsnotwendigkeit von der ARGE aus unserer alten Wohnung haben, hätten wir jetzt, bei einer 307,54€ teuren Wohnung Anrecht auf Kautionsübernahme der ARGE und außerdem würde man uns einen 3,5t zum Umzug stellen.
Das fällt aber alles weg, weil wir uns eine Wohnung ausgesucht haben, die 311,06€ kostet.
Können wir den Vermieter bitten, den Wohnungspreis unserer zukünftigen Wohnung herunterzusetzen, weil die Wohnung statt 58,69m² nur 56,91m² groß ist?
Uns ist das wichtig, vielleicht macht die Differenz bei uns die 3,54€ aus, die wir dann zusätzlich noch auf die neue Miete draufzahlen müssten und vielleicht ist die Wohnung dann auch für uns "geeignet", weil sie unter die von der ARGE erlaubten 307,54€ fällt.
Antwort ist uns sehr wichtig, würden uns da freuen! :-)
LG,
~K
@ rolffine, Nina, Armin Gips und . (bei Ihnen, Punkt, musste ich erst aufs Profil gehen, bis ich das Satzzeichen erkennen konnte :)):
Vielen Dank für Ihre Antworten, ich werde einfach mal beim Vermieter anrufen, vielleicht habe ich ja Glück und es klappt! :-)
Im Schlimmstfall müssen wir uns nach einer anderen Wohnung umsehen, sofern es doch noch Probleme mit der ARGE geben sollte, weil die Miete "unangenemessen hoch" ist. Aber mal sehen. :-) Danke nochmals!