Mietminderung, weil Wohnung zu klein?

Ich habe mich im Internet mal kundig getan, sofern ich weiß, gibt es eine 10% Klausel, die eintritt, sofern die Wohnung 10% kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben.
Diese Klausel meine ich mit nachfolgendem Text nicht!


Nun ist es so, im Mietvertrag unserer zukünftigen- noch nicht bezogenen- Wohnung steht, wir hätten 58,69m² Wohnfläche, dabei sind es nur 56,91m². Das wäre ein Defizit von 1,78m².
Die haben Schächte in der Wand einfach mitgerechnet, obwohl diese Fläche kein Wohnraum ist.

Nun ist es so, die Wohnung soll 311,06€ kosten.
Wir sind Hartz-IV Empfänger und haben ein Recht auf 307,52€.
Diese Wohnung ist also "unangebracht teuer", weil der HartzIV-Grundsatz um 3,54€ überschritten wird.

Da wir eine Umzugsnotwendigkeit von der ARGE aus unserer alten Wohnung haben, hätten wir jetzt, bei einer 307,54€ teuren Wohnung Anrecht auf Kautionsübernahme der ARGE und außerdem würde man uns einen 3,5t zum Umzug stellen.
Das fällt aber alles weg, weil wir uns eine Wohnung ausgesucht haben, die 311,06€ kostet.

Können wir den Vermieter bitten, den Wohnungspreis unserer zukünftigen Wohnung herunterzusetzen, weil die Wohnung statt 58,69m² nur 56,91m² groß ist?

Uns ist das wichtig, vielleicht macht die Differenz bei uns die 3,54€ aus, die wir dann zusätzlich noch auf die neue Miete draufzahlen müssten und vielleicht ist die Wohnung dann auch für uns "geeignet", weil sie unter die von der ARGE erlaubten 307,54€ fällt.

Antwort ist uns sehr wichtig, würden uns da freuen! :-)

LG,
~K

2010-04-16T05:13:30Z

@ rolffine, Nina, Armin Gips und . (bei Ihnen, Punkt, musste ich erst aufs Profil gehen, bis ich das Satzzeichen erkennen konnte :)):

Vielen Dank für Ihre Antworten, ich werde einfach mal beim Vermieter anrufen, vielleicht habe ich ja Glück und es klappt! :-)

Im Schlimmstfall müssen wir uns nach einer anderen Wohnung umsehen, sofern es doch noch Probleme mit der ARGE geben sollte, weil die Miete "unangenemessen hoch" ist. Aber mal sehen. :-) Danke nochmals!

?2010-04-16T05:14:52Z

Beste Antwort

Wenn du einen Quatratmeterpreis zahlst,dann kannst du die Miete mindern.Wenn du also 5 Euro für den Quatratmeter zahlst,dann kannst du um die 1.7m/2 die es weniger sind ,kürzen.Wenn das nicht so ist,würde ich mal mit dem Vermieter sprechen.Vielleicht mindert er ja die 3,54 Euro für euch.

apfelmus2010-04-16T22:51:53Z

Die einzige Möglichkeit, die du hast, ist es, den Vermieter anzurufen und ihm von eurer Situation zu erzaehlen! Da die Wohnung sowieso nicht so groß ist, wie im Vertrag angegeben, dürfte die Wahrscheinlichkeit bestehen, auf Mietminderung zu hoffen. Die meisten Vermieter sind in der Regel nett. Wenn sie schon einen HARTZ IV Empfänger akzeptieren, dann sollte es kein Problem sein. Die 3,54 € weniger dürfte weniger fatal sein.

Wie gesagt, hoffe auf Kulanz! ;)

Hausverwalter2010-04-16T19:07:17Z

Verlangt einen widerspruchsfähigen Bescheid von der ARGE wegen dieser Entscheidung. Danach könnt ihr Widerspruch einlegen und bei Ablehnung des Widerspruchs Klage einreichen. Für die Klageeinreichung könnt ihr euch einen Anwalt nehmen, für den ihr max. 10,-- Euro zahlen müsst - viele Anwälte erlassen diese 10,-- Euro dem Mandanten. Für den Prozess stellt man über den Anwalt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH). Wird dieser bewilligt habt ihr (zunächst) keine Kosten zu fürchten. Vor diesem Hintergrund sollte die ARGE dem Widerspruch nachgeben.

Die geringen Mehrkosten kann die Bedarfsgemeinschaft durchaus vom Regelsatz bezahlen. Bei einem eventl. Widerspruchsverfahren sehe ich gute Chancen für euch, da so eine Ablehnung unangemessen wäre, zumal der Auszug angeordnet wurde. Unabhängig davon habt ihr kein Recht die Miete wegen der falschen Berechnung zu mindern. Gerade hier käme die Regelung von größer bzw. kleiner von MEHR als 10% zum tragen.

Sprendlinger2010-04-16T12:23:20Z

Sprecht mit dem Vermieter und erklärt Eure wahre Gründe. Rein rechtlich habt Ihr kein Anrecht auf Reduzierung der Miete - Mietminderung ist in diesem Zusammenhang ein falsches Wort -

Armin Gips2010-04-16T12:01:19Z

Das ist schon ne harte Nuß, aber Du hast es selbst schon gesagt. Einen rechtlichen Anspruch auf Mietminderung habt ihr bei einer Abweichung von knapp 2 m² nicht. Da wird nur ein freundliches Wort mit dem Vermieter helfen.

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