kommen zwei bewaffnete räuber in ein geschäft (juwelier) zieht der juwelier seine eigene waffe (legal in Besitz) und verletzt einen, der andere wird getötet...???
ist das notwehr? meiner meinung nach: ja! was meint ihr???
danke im voraus
2010-04-14T17:08:11Z
es wurde nicht von hinten geschossen und die waffen waren auch alle echt...
Helmut B2010-04-15T10:18:39Z
Beste Antwort
Ich gebe Weingeist recht - Notwehr ist die Verteidigung die - ERFORDERLICH - ist und ob und wann es erforderlich war, einen anderen Menschen zu erschiessen, bleibt Sache des Gerichtes.
Wer jedoch jemand erschießt, weil er bestohlen wurde - kann sich später nicht darauf berufen, daß er vor einigen Minuten vor seiner Tat selber bedroht wurde.
Schusswaffengebraucht ist nur zur erforderlichen ABWENDUNG einer aktuen Lebens-Gefahr wirkliche Notwehr, alles andere ist Selbstjustiz, auch wenn es einige Leute nicht wahrhaben wollen und DR votieren ! Wer einen normalen Dieb oder Einbrecher erschiesst begeht unter Umständen einen Totschlag ( nicht Mord, denn es fehlen die niedrigen Beweggründe ) Es würde in diesem Fall genügen, wenn er den Dieb mit seiner Waffe bedroht und ihn in Schach hält bis die Polizei kommt.
Ergo, wenn ich mit einer Waffe ( ob ich sie nun brauche oder nicht ) in ein geschäft gehe darf mich der eigner ohne ansage erschießen, es könnte ja Notwehr sein, zumindest nach der von dir eingestellten formulierten frage
wenn du bedroht wirst, noch dazu mit waffengewalt, dann darfst du dich natürlich wehren, bevor du selber erschossen oder abgestochen wirst. klar ist das notwehr...
@weingeist... ob sie den juwelier nur einschüchtern wollten, oder dass es spielzeugpistolen waren, ist unerheblich. kann ja der juwelier nicht ahnen. er ist in dem moment bedroht worden. es wurden waffen auf ihn gerichtet und fertig... das andere beispiel, dass die täter die waffen wegstecken, um die ware einzusammeln ist unwahrscheinlich. wohl eher so, dass einer einpackt, und der andere den juwelier in schach hält. in dem moment kann ja der juwelier nicht schießen. wenn er aber dann von hinten auf sie schießt, während sie abhauen, dann ist das natürlich keine notwehr mehr.
Notwehr orientiert sich immer an der Angemessenheit. Als Faustregel kann man sagen, daß maximal gleiche Mittel zulässig sind.
Da in deinem Fall eine Bedrohungslage durch Schußwaffen vorliegt, ist es auf jeden Fall rechtlich angemessen, daß sich der Ladenbesitzer mit einer verteidigt. Ein bißchen problematisch wird die Sache, falls nachgewiesen würde, daß er den einen Räuber gezielt getötet hat, da in dem Fall eine Tötungsabsicht des Räubers vorliegen müßte (was unwahrscheinlich ist), um weiter Angemessenheit zu gewährleisten. Ansonsten handelt es sich ganz klar um keine Straftat.
Nachtrag @Weingeist: An die Möglichkeit, daß der Ladenbesitzer schießt, wenn keine Bedrohung (mehr) besteht, hatte ich gar nicht gedacht. Sehr gutes Argument; in dem Fall wäre es selbstverständlich keine Notwehr mehr. Wenn es allerdings Waffen sind, die nach außen den Eindruck vermitteln, funktionsfähig zu sein, ist es juristisch für den Ladenbesitzer egal, ob es nur Spielzeug ist. Das gilt dann als Tatbestandsirrtum