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notwehr oder nicht? raubüberfall!?

kommen zwei bewaffnete räuber in ein geschäft (juwelier) zieht der juwelier seine eigene waffe (legal in Besitz) und verletzt einen, der andere wird getötet...???

ist das notwehr? meiner meinung nach: ja! was meint ihr???

danke im voraus

Update:

es wurde nicht von hinten geschossen und die waffen waren auch alle echt...

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich gebe Weingeist recht - Notwehr ist die Verteidigung die - ERFORDERLICH - ist und ob und wann es erforderlich war, einen anderen Menschen zu erschiessen, bleibt Sache des Gerichtes.

    Wer jedoch jemand erschießt, weil er bestohlen wurde - kann sich später nicht darauf berufen, daß er vor einigen Minuten vor seiner Tat selber bedroht wurde.

    Schusswaffengebraucht ist nur zur erforderlichen ABWENDUNG einer aktuen Lebens-Gefahr wirkliche Notwehr, alles andere ist Selbstjustiz, auch wenn es einige Leute nicht wahrhaben wollen und DR votieren !

    Wer einen normalen Dieb oder Einbrecher erschiesst begeht unter Umständen einen Totschlag ( nicht Mord, denn es fehlen die niedrigen Beweggründe ) Es würde in diesem Fall genügen, wenn er den Dieb mit seiner Waffe bedroht und ihn in Schach hält bis die Polizei kommt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schließe mich hier den bereits vorliegenden Worten an und habe nur noch hinzuzufügen, dass das Recht auf Notwehr zu den "Jedermannsrechten" gehört. Das bedeutet, dass jeder Mensch das Recht besitzt, sich selbst zu verteidigen.

    Korrekt heißt der Paragraph 32 (STGB):

    1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden.

    Interessant ist hierbei natürlich noch, dass es also auch anderen gestattet wäre dem Juwelier zu helfen, falls dieser gerade keine Waffe zur Hand hätte (so z.B. dem Sicherheitsdienst, welcher ja bekanntlich auch immer nur die "Jedermannsrechte" zur Verfügung hat - private Sicherheitsdienste besitzen keine "Polizeigewalt").

    Quelle(n): Wissen aus beruflichen Gründen.
  • Jerry
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Notwehr orientiert sich immer an der Angemessenheit. Als Faustregel kann man sagen, daß maximal gleiche Mittel zulässig sind.

    Da in deinem Fall eine Bedrohungslage durch Schußwaffen vorliegt, ist es auf jeden Fall rechtlich angemessen, daß sich der Ladenbesitzer mit einer verteidigt.

    Ein bißchen problematisch wird die Sache, falls nachgewiesen würde, daß er den einen Räuber gezielt getötet hat, da in dem Fall eine Tötungsabsicht des Räubers vorliegen müßte (was unwahrscheinlich ist), um weiter Angemessenheit zu gewährleisten.

    Ansonsten handelt es sich ganz klar um keine Straftat.

    Nachtrag @Weingeist: An die Möglichkeit, daß der Ladenbesitzer schießt, wenn keine Bedrohung (mehr) besteht, hatte ich gar nicht gedacht. Sehr gutes Argument; in dem Fall wäre es selbstverständlich keine Notwehr mehr.

    Wenn es allerdings Waffen sind, die nach außen den Eindruck vermitteln, funktionsfähig zu sein, ist es juristisch für den Ladenbesitzer egal, ob es nur Spielzeug ist. Das gilt dann als Tatbestandsirrtum

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ergo, wenn ich mit einer Waffe ( ob ich sie nun brauche oder nicht ) in ein geschäft gehe darf mich der eigner ohne ansage erschießen, es könnte ja Notwehr sein, zumindest nach der von dir eingestellten formulierten frage

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  • savage
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn du bedroht wirst, noch dazu mit waffengewalt, dann darfst du dich natürlich wehren, bevor du selber erschossen oder abgestochen wirst. klar ist das notwehr...

    @weingeist... ob sie den juwelier nur einschüchtern wollten, oder dass es spielzeugpistolen waren, ist unerheblich. kann ja der juwelier nicht ahnen. er ist in dem moment bedroht worden. es wurden waffen auf ihn gerichtet und fertig...

    das andere beispiel, dass die täter die waffen wegstecken, um die ware einzusammeln ist unwahrscheinlich. wohl eher so, dass einer einpackt, und der andere den juwelier in schach hält. in dem moment kann ja der juwelier nicht schießen. wenn er aber dann von hinten auf sie schießt, während sie abhauen, dann ist das natürlich keine notwehr mehr.

  • vor 1 Jahrzehnt

    .... also, wenn die beiden bewaffneten Räuber - keine ANSTALTEN machen zu drohen oder zu schiessen - und nur zur Einschüchterung ( täuschend ähnliche ) Spielzeugwaffen bei sich hatten - ohne ECHTE BEDROHUNGS-Absicht, dann wirds für den Juwelier echt eng, vor allem, wenn die Räuber schon am Einpacken sind ( ihre Waffen bereits weggesteckt haben ) und vielleicht von hinten vom Juwelier erschossen werden !

    Wichtig ist, daß ein oder mehrere Richter ( Kammer ) den Fall beurteilen, nachdem alle anghört wurden !

    Aber man muss auch wissen:

    Man bekommt vor Gericht keine Gerechtigkeit sondern lediglich ein URTEIL !

  • frseh
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das wird ein Richter entscheiden müssen.

    Der Schuss kann aber im wahrsten sinne nach hinten los gehen.

    Weil 2 Bewaffnetet gegen 1 der seine Waffe noch ziehen muss.

    In den meisten Western gewinnt immer der gute. Aber das Leben hat meist kein Happy End.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo,

    Notwehr ist dijenige verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen angriff von sich oder einem anderen abzuwehren. § 227 BGB, §32 StGb, § 15 OwiG

    Die erforderliche verteidigung muß immer der gefährlichkeit und intensität des angriffs angemessen sein. (Grundsatz der verhältnismäßigkeit)

    Notwehrüberschreitung wird nicht geahndet, wenn der täter (verteidiger), die grenzen der notwehr aus bestürzung, verwirrung, furcht oder schrecken überschreitet. § 33 StGb, § 15 OwiG.

    Putativnotwehr: Wenn der verteidiger irrtümlich annimmt, es liege ein rechtswidriger angriff vor, obgleich dieses nicht dem tatsächlichen sachverhalt entspricht. § 35 Abs. 2 StGB.

    güni

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist fast absurd, sich Sorgen zu machen über die juristische Semantik in der Situation, die Sie vorgelegt. In Leben und Tod Situation ist es richtig und notwendig angemessene Gewalt anzuwenden, um bezwingen den Täter. Dies gilt nicht bezeichnen es ethisch vertretbar ist, zu töten oder zu schädigen Personen außerhalb des Szenarios.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke damit dürfte er durch kommen. Es lag eine bedrohung seines Lebens vor -> Volles Notwehr recht.

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