Pfändung unzustellbar da unbekannt verzogen?

Ist eine Pfändung bei einer Privat Person auch gültig wenn eine "unzustellbar da unbekannt verzogen" vorliegt.
Und greift hier das Recht auf 30 jahre Verjährung

veit56211de2010-04-10T04:47:58Z

Beste Antwort

Der Vermerk : DER ZAHLUNGSPFLICHTIGE IST AMTSBEKANNT UNBEKANNT VERZOGEN steht auf der Gerichtssache durch den Gerichtsvollzieher vermerkt. Aus eigener Erfahrung habe ich viel Geld ausgegeben um den Aufenthalt von diesen Betrügern herauszufinden, letzten Endes war es mir innerhalb von 30 Jahren nicht möglich an meine Forderungen zu gelangen. Heute gibt es die Privatinsolvenz und da solltest Du nicht noch mehr Geld für Nichts aufwenden.

Sprendlinger2010-04-10T11:49:07Z

Dein Titel ist 30 Jahre vollstreckbar. Wann Du das machst spielt keine Rolle. Versuche über die Schufa oder Einwohnermeldeamt die Anschrift zu erfahren

Slovak082010-04-10T11:47:16Z

Da die Pfändung nicht zugestellt werden konnte, ist sie auch nicht wirksam erfolgt. Trotzdem bleibt der Titel aktuel.
Ausweg: Per gerichtlicher Maßnahme die neue Anschrift suchen. Dadurch können alle Anschriftenverzeichnisse in D überprüft werden.
Dieser Vermerk "unbekannt verzogen" ist eben nur ein Hinweis der Post, dass der Empfänger (vermutlich) ausgezogen ist, keinen Nachsendeantrag gestellt hat und evtl. der Zusteller auch bei Nachbarn keine neue Anschrift erfahren konnte (ist aber unter Punkt freiwillige und zusätzliche Aktivität zu betrachten).

?2010-04-10T11:42:16Z

Auskunft beim Einwohnermeldeamt und wenn das erfolos ist, Personenfahndung. Natürlich Verjährt der Titel auch dann irgendwann.

Tifi2010-04-10T11:40:25Z

Titel auf 30 Jahre ist O.K.
Mal beim Einwohnermeldeamt des letzten Wohnorts des Gläubigers fragen, wo "unbekannt" ist.