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Pfändung unzustellbar da unbekannt verzogen?
Ist eine Pfändung bei einer Privat Person auch gültig wenn eine "unzustellbar da unbekannt verzogen" vorliegt.
Und greift hier das Recht auf 30 jahre Verjährung
5 Antworten
- veit56211deLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Vermerk : DER ZAHLUNGSPFLICHTIGE IST AMTSBEKANNT UNBEKANNT VERZOGEN steht auf der Gerichtssache durch den Gerichtsvollzieher vermerkt. Aus eigener Erfahrung habe ich viel Geld ausgegeben um den Aufenthalt von diesen Betrügern herauszufinden, letzten Endes war es mir innerhalb von 30 Jahren nicht möglich an meine Forderungen zu gelangen. Heute gibt es die Privatinsolvenz und da solltest Du nicht noch mehr Geld für Nichts aufwenden.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Dein Titel ist 30 Jahre vollstreckbar. Wann Du das machst spielt keine Rolle. Versuche über die Schufa oder Einwohnermeldeamt die Anschrift zu erfahren
- TifiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Titel auf 30 Jahre ist O.K.
Mal beim Einwohnermeldeamt des letzten Wohnorts des Gläubigers fragen, wo "unbekannt" ist.
- Slovak08Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Da die Pfändung nicht zugestellt werden konnte, ist sie auch nicht wirksam erfolgt. Trotzdem bleibt der Titel aktuel.
Ausweg: Per gerichtlicher MaÃnahme die neue Anschrift suchen. Dadurch können alle Anschriftenverzeichnisse in D überprüft werden.
Dieser Vermerk "unbekannt verzogen" ist eben nur ein Hinweis der Post, dass der Empfänger (vermutlich) ausgezogen ist, keinen Nachsendeantrag gestellt hat und evtl. der Zusteller auch bei Nachbarn keine neue Anschrift erfahren konnte (ist aber unter Punkt freiwillige und zusätzliche Aktivität zu betrachten).
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- ?Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Auskunft beim Einwohnermeldeamt und wenn das erfolos ist, Personenfahndung. Natürlich Verjährt der Titel auch dann irgendwann.