Muss ich dieses Schild ins Fenster hängen?

Das Haus, das ich angemietet habe, soll nun verkauft werden. Dazu hat der Vermieter ein riesen Schild gemalt, welches das gesamte Fenster meines Gästezimmers ausfüllt. Das stört mich natürlich immens und ich möchte so ein riesen Ding da nicht rein hängen.
Bin ich als Mieter überhaupt dazu verpflichtet, solch ein Verkaufsschild von innen anzubringen? Wenn er außen ein Schild in üblicher Makler-Größe hinhängt, ist mir das ja egal - aber nicht so ein Monstrum

DJ_Holgi2010-04-09T01:11:51Z

Beste Antwort

Nein, musst Du nicht, da dies einen Mietmangel darstellt (es wird ja auch dunkler). Nimm es weg oder mindere die Miete, dazu jedoch vorher beim Mieterschutzbund nachfragen, wie hoch die Minderung sein darf.
Vorher aber dem Vermieter eine angemessene Frist setzen, das Schild entfernen zu dürfen(z.B.8 Tage)

Anonym2010-04-09T13:52:00Z

Das ist eine Einschränkung deiner Wohnqualität. Das Zimmer bekommt dann kein Licht mehr. Außerdem musst du befürchten, dass reihenweise Typen bei dir klingeln und dich belästigen. Das musst du nicht dulden. Er kann den Schrieb draußen an der Fassade anbringen oder an der Haustür.


Übrigens:Kauf bricht auch nicht Miete. Ein neuer Eigentümer kann nicht verlangen, dass du einen neuen Vertrag unterschreibst.

SPAETH M2010-04-09T10:04:24Z

ein Verkaufsschild ist so anzubringen das es deine lebensquali nicht zu sehr schadet ! Als Mieter hast du das recht das schild sogar wo anderes auf zuhängen als in deiner Wohnung oder an deiner Fensterscheibe.

Robert S2010-04-09T08:16:11Z

Nein das kann er nicht und du brauchst dieses Schild nicht in dein Gästezimmer aufhängen. Du als Mieter entscheidest was du machen möchtest in deiner Wohnung.
Der Vermieter soll den üblichen Weg gehen wie inserieren oder nur ein kleines Schild draußen anbringen.
Er darf einfach nicht deine Wohn Qualität verschlechtern und steht er darauf kannst du Abzüge bei der Miete machen.

Sprendlinger2010-04-09T08:15:51Z

Nein, so hast Du die Wohnung nicht gemietet. Bitte ihn das Schild entfernen zu dürfen oder drohe Mietminderung an.Er kann ja das Schild an der Außenfront anbringen

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