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muss ich fenster putzen wenn ich ausziehe?

bin aus meiner wohnung ausgezogen und die mieterin meint jetzt dass die fenster dreckig sind und kalk an wasserhähnen. muss ich das denn saubermachen. sie hat aber schon vor ein paar tagen ein übergabeprotokoll gemacht und unterschrieben, aber die jetzt genannten sachen hatte sie da nicht angegeben.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nun, es ist ihr Pech das sie es vorher nicht entdeckt hat. Aber du solltest aus Höflichkeit doch noch machen, immerhin hast du es versäumt vorher ordentlich zu machen.

    Das übliche "Besenrein" am Auszugstag schliesst eine Grundreinheit die man vorher am laufen hatte nicht aus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie würdest du die Wohnung gerne haben in die du einziehst, sauber oder dreckig?

    Behandle andere so wie du behandelt werden möchtest, dann wirst du nicht solche Fragen stellen müssen :o)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erwartest Du jetzt dass Vermieterin Dir hinterher putzt?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Alle 5 Jahre sind Pflicht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist doch selbstverständlich, beim auszug das man Bad, Küche und die Fenster reinigen tut.

    Quelle(n): Hab es auch jedes mal gemacht.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Na, man sollte die Wohnung so zurückgeben, wie man sie vorgefunden hat. War sie sauber, frisch geputzt, dann solltest du sie auch sauber übergeben. Falls du aber nach Einzug erstmal richtig geputzt hast (was bei mir meist der Fall ist), dann musst du nicht extra sauber putzen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja . aber nur wenn diese arg schmutzig sind

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja ,wenn die Fenster Schmutzig sind und ein neuer Mieter Zieht ein dann ja!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst weder Fenster putzen noch die Wasserhähne entkalken, sofern diese noch funktionstüchtig sind.

    Und wenn sie bereits das Übergabeprotokoll unterschrieben hat und von den besagten Mängeln nichts drinsteht, kann dir nichts passieren. Du solltest nur aufpassen, dass sie dir nichts von der Kaution abzieht, sofern du eine bezahlt hast.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Vermutlich ist per Vertrag vereinbart, dass du die Wohnung besenrein übergeben musst. Also klar: Du musst die Fenster putzen, aber es reicht, wenn du das mit dem Besen tust. Das sollte reichen, um die Spinnweben der letzten 20 Jahre großteils zu beseitigen.

    Ansonsten kannst du nicht wissen, wie lange die Wohnung jetzt leersteht, und da wäre es purer Schwachsinn, die Fenster jetzt auf Hochglanz zu bringen.

    Nach der Unterschrift unter das Übergabeprotokoll ist alles weitere nur noch als Gemecker zu betrachten, das einem sonstwo dran vorbeigehen kann. Und was die Nachmieter angeht: Hey, wenn ich in eine Wohnung einziehe, muss ich sowieso eine Menge putzen. Da sind die Fenster ohnehin auch bald fällig, ob der Vormieter sie blitzeblank oder staubig hinterlassen hat.

    Fazit: Es ist rechtlich wie moralisch einwandfrei, eine Wohnung, aus der man auszieht, mit dreckigen Fenstern und kalkbefleckten Wasserhähnen zu hinterlassen.

    Sei froh, dass du diese Vermieterin hinter dir gelassen hast :-)

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