Ich meine das waschen an Tankstellen bei solchen SB-Waschanlagen (z. B. Hochdruckreiniger), bei denen ich 1 Euro einwerfe und dann kann ich eine bestimmte Zeit reinigen. Wenn es verboten ist, welche Strafen könnten auf mich zukommen?
Jürgen NRW2010-04-05T05:46:57Z
Beste Antwort
Hier http://www.sonntagswaesche.de/bundeslaender.683.0.html findest du die Bundesländer in denen Sonntags die Autowäsche erlaubt bzw. verboten ist. Einfach dein Bundesland anklicken (pdf-Datei).
Hier noch Informationen der Bundesländer und entsprechende Regelungen http://www.sonntagswaesche.de/infos.454.0.html
@ RL - besteht Deutschland nur aus NRW? Bitte besser recherchieren.
Wenn es verboten ist, muà der Betreber dieser 1-Euro-Anlage die am Sonntag ausschalten. Ich glaube nicht, daà Du eine Strafe zahlen müÃtest, wenn er die trotzdem anläÃt. Ich glaube, die Strafe müÃte er blechen. Ist auch richtig so.
Nordrhein-westfälisches Sonn- und Feiertagsgesetzes (FTG NW)
Das Sonn- und Feiertagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen unterscheidet zwischen Arbeits- und Veranstaltungsverboten mit unterschiedlicher Zielrichtung. Während die Arbeitsverbote dem Schutz der Sonntagsruhe (z. B. vor störendem Lärm) sowie der Erholung dienen sollen, zielen die Veranstaltungsverbote auf den Schutz der Gottesdienste ab. Das Feiertagsgesetz enthält zudem Regelungen, die es Angehörigen aller Konfessionen ermöglichen sollen, die kirchlichen Feiertage ihrer Religion zu begehen, ohne dass Nachteile daraus erwachsen, die über einen etwaigen Lohnausfall hinausgehen.
Das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz unterscheidet zwischen Feiertagen und Gedenk- und Trauertagen. • Feiertage sind (§ 2 Abs. 1 FTG NW):1. der Neujahrstag,2. der Karfreitag,3. der Ostermontag,4. der 1. Mai als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerech-tigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde,5. der Christi-Himmelfahrts-Tag,6. der Pfingstmontag,7. der Fronleichnamstag,8. der Tag der deutschen Einheit (3. Oktober),9. der Allerheiligentag (1. November),10. der 1. Weihnachtstag (25. Dezember),11. der 2. Weihnachtstag (26. Dezember).• Gedenk- und Trauertage ("stille Feiertage") sind (§§ 2 Abs. 2. FTG NW):1. der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem 1. Advent),2. der Totensonntag (letzter Sonntag vor dem 1. Advent).
An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äuÃere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Bei erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden (§ 3 FTG NW). Tätigkeiten, die im alltäglichen Leben selbstverständlich und fester Bestandteil eines normalen Handelns sind, werden sehr oft auch an Sonn-und Feiertagen durchgeführt, obwohl sie nach den Bestimmungen des Feiertagsgesetzes verboten sind.
Verboten sind: •der Betrieb von Autowaschanlagen, •die private Autowäsche, •Werbeveranstaltungen gewerblicher Unternehmer, •Wohnungsumzüge, •das Aufhängen von Wäsche, sofern kein dringendes häusliches Bedürfnis besteht (dies liegt z. B. bei der Pflege eines kranken Angehörigen vor), •private Floh- und Trödelmärkte, auch wenn sie nur gelegentlich stattfinden,nur private Verkäufer auftreten,kein Entgelt an einen gewerblichen Anbieter gezahlt wird und nur kleine gebrauchte Einzelgegenstände des alltäglichen häuslichen Lebens zum Kauf angeboten werden.
Erlaubte Tätigkeiten (§ 4 FTG NW)§ 4 FTG NW nimmt bestimmte Tätigkeiten von den Arbeitsverboten aus. Dies sind zum einen Arbeiten, die erforderlich sind, um den reibungslosen Ablauf des Verkehrssowie die Versorgung von Notfällen sicherzustellen, und zum anderen solche, die mitdem Grundgedanken des Feiertagsschutzes (Erholung) vereinbar sind oder der Erholung dienen. Im Einzelnen nennt das Gesetz:
Ich entsinne mich, dass es mal eine Diskussion über diese Anlagen gab - da ging es um Wettbewerbsrecht, weil die Betreiber der "normalen" Waschanlagen diese an Sonn- und Feiertagen nicht öffnen dürfen. Ich weià allerdings nicht, wie es damals ausgegangen ist. Wenn überhaupt, dann ist nicht die Nutzung verboten, sondern das Bereitstellen der Anlagen - dir kann also nichts passieren.