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Autowaschen am Feiertag/Sonntag verboten?
Ich meine das waschen an Tankstellen bei solchen SB-Waschanlagen (z. B. Hochdruckreiniger), bei denen ich 1 Euro einwerfe und dann kann ich eine bestimmte Zeit reinigen. Wenn es verboten ist, welche Strafen könnten auf mich zukommen?
10 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hier http://www.sonntagswaesche.de/bundeslaender.683.0.... findest du die Bundesländer in denen Sonntags die Autowäsche erlaubt bzw. verboten ist. Einfach dein Bundesland anklicken (pdf-Datei).
Hier noch Informationen der Bundesländer und entsprechende Regelungen http://www.sonntagswaesche.de/infos.454.0.html
@ RL - besteht Deutschland nur aus NRW? Bitte besser recherchieren.
- RLLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ist verboten:
Nordrhein-westfälisches Sonn- und Feiertagsgesetzes (FTG NW)
Das Sonn- und Feiertagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen unterscheidet zwischen Arbeits- und Veranstaltungsverboten mit unterschiedlicher Zielrichtung. Während die Arbeitsverbote dem Schutz der Sonntagsruhe (z. B. vor störendem Lärm) sowie der Erholung dienen sollen, zielen die Veranstaltungsverbote auf den Schutz der Gottesdienste ab. Das Feiertagsgesetz enthält zudem Regelungen, die es Angehörigen aller Konfessionen ermöglichen sollen, die kirchlichen Feiertage ihrer Religion zu begehen, ohne dass Nachteile daraus erwachsen, die über einen etwaigen Lohnausfall hinausgehen.
Das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz unterscheidet zwischen Feiertagen und Gedenk- und Trauertagen.
• Feiertage sind (§ 2 Abs. 1 FTG NW):1. der Neujahrstag,2. der Karfreitag,3. der Ostermontag,4. der 1. Mai als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerech-tigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde,5. der Christi-Himmelfahrts-Tag,6. der Pfingstmontag,7. der Fronleichnamstag,8. der Tag der deutschen Einheit (3. Oktober),9. der Allerheiligentag (1. November),10. der 1. Weihnachtstag (25. Dezember),11. der 2. Weihnachtstag (26. Dezember).• Gedenk- und Trauertage ("stille Feiertage") sind (§§ 2 Abs. 2. FTG NW):1. der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem 1. Advent),2. der Totensonntag (letzter Sonntag vor dem 1. Advent).
An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äuÃere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Bei erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden (§ 3 FTG NW). Tätigkeiten, die im alltäglichen Leben selbstverständlich und fester Bestandteil eines normalen Handelns sind, werden sehr oft auch an Sonn-und Feiertagen durchgeführt, obwohl sie nach den Bestimmungen des Feiertagsgesetzes verboten sind.
Verboten sind:
•der Betrieb von Autowaschanlagen,
•die private Autowäsche,
•Werbeveranstaltungen gewerblicher Unternehmer,
•Wohnungsumzüge,
•das Aufhängen von Wäsche, sofern kein dringendes häusliches Bedürfnis besteht (dies liegt z. B. bei der Pflege eines kranken Angehörigen vor),
•private Floh- und Trödelmärkte, auch wenn sie nur gelegentlich stattfinden,nur private Verkäufer auftreten,kein Entgelt an einen gewerblichen Anbieter gezahlt wird und nur kleine gebrauchte Einzelgegenstände des alltäglichen häuslichen Lebens zum Kauf angeboten werden.
Erlaubte Tätigkeiten (§ 4 FTG NW)§ 4 FTG NW nimmt bestimmte Tätigkeiten von den Arbeitsverboten aus. Dies sind zum einen Arbeiten, die erforderlich sind, um den reibungslosen Ablauf des Verkehrssowie die Versorgung von Notfällen sicherzustellen, und zum anderen solche, die mitdem Grundgedanken des Feiertagsschutzes (Erholung) vereinbar sind oder der Erholung dienen. Im Einzelnen nennt das Gesetz:
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich entsinne mich, dass es mal eine Diskussion über diese Anlagen gab - da ging es um Wettbewerbsrecht, weil die Betreiber der "normalen" Waschanlagen diese an Sonn- und Feiertagen nicht öffnen dürfen. Ich weià allerdings nicht, wie es damals ausgegangen ist. Wenn überhaupt, dann ist nicht die Nutzung verboten, sondern das Bereitstellen der Anlagen - dir kann also nichts passieren.
- vor 1 Jahrzehnt
Keine Angst,wo kein Kläger ist ist auch keine Klage.Wo die Geräte funktionieren ,kann man sie auch benützen.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja es ist verboten.
Wenn es verboten ist, muà der Betreber dieser 1-Euro-Anlage die am Sonntag ausschalten. Ich glaube nicht, daà Du eine Strafe zahlen müÃtest, wenn er die trotzdem anläÃt. Ich glaube, die Strafe müÃte er blechen. Ist auch richtig so.
- uweelenaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Dürfte nicht verboten sein, denn die Sicherheit geht vor. Scheiben Lichter Nummernschilder haben von Gesetzes wegen aus immer sauber zu sein. Da soll mal einer was gegen sagen.
lol
- vor 1 Jahrzehnt
genau, wenn diese Waschanlagen offen haben, bzw. funktionieren sollte es kein Problem sein.
Hab nie sowas gehört
- vor 1 Jahrzehnt
Wen die Dinger Sonntags funktionieren kannst du sie auch benutzen. Repariere auch schon mal
Sonntags mein Auto auf öffentlichen StraÃen. Da hat noch nie einer was gesagt.
- vor 1 Jahrzehnt
ich denke nicht das es verboten ist da die tankstellen ja auch immer aufhaben.und die waschanlagen liegen ja an den tankstellen.
ich glaube das man an feiertagen nicht rasenmähen etc. darf weil es die ruhe an den feiertag stört.aber da an einer tankstelle ja nicht so viele in der nähe wohnen wäre es ja eigentlich nicht schlimm.und da ja auch autos auf den straÃen fahren,ist ja auch lärm.also warum nicht?!
wenn du kein ärger bekommen möchtest dann frag lieber nochmal an der tanke nach.
hoffe ich konnte dir helfen.
annika