Ist es zulässig, eine aus einem stehenden Auto mit geöffnetem Fenster geworfene Zigarette wieder in den Wagen?
zu werfen?
Dadurch bewahrt man doch den Fahrer/Beifahrer vor einer Geldstrafe, beispielsweise in München 30 Euro.
zu werfen?
Dadurch bewahrt man doch den Fahrer/Beifahrer vor einer Geldstrafe, beispielsweise in München 30 Euro.
razalhanut
Beste Antwort
Nur, wenn sie nicht mehr brennt, ansonsten wäre es Sachbeschädigung oder schlimmer Körperverletzung
eine Untat darf nicht mit einer anderen Untat belohnt werden,
aber
das wissen wir doch schon alle!!!
aronphoenix
Also eine Straftat ist es wohl nicht, aber man sollte es besser nicht machen. Zivil klagen sind ja immer möglich.
Wilken
Ja, das ist zulässig und hoffentlich glimmt der Suchtstengel noch und brennt ein schönes Loch in die kalbsledern überzogene Rücksitzbank.
Eierplätzchen
Ich würde mir das Nummernschild aufschreiben und ihn beim Ordnungsamt anzeigen.
DR Eisendraht
Nur mit dem DNA Befund, der nachweist, dass es die richtige Kippe war.