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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ist es zulässig, eine aus einem stehenden Auto mit geöffnetem Fenster geworfene Zigarette wieder in den Wagen?

zu werfen?

Dadurch bewahrt man doch den Fahrer/Beifahrer vor einer Geldstrafe, beispielsweise in München 30 Euro.

18 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nur, wenn sie nicht mehr brennt, ansonsten wäre es Sachbeschädigung oder schlimmer Körperverletzung

    eine Untat darf nicht mit einer anderen Untat belohnt werden,

    aber

    das wissen wir doch schon alle!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, warum denn nicht?

    Soll der doch den Aschenbecher benutzen, der im Auto ist.

    Es ist verboten, seinen Müll, also auch Kippen, auf die Strasse zu werfen.

    Das stellt auf jeden Fall eine Ordnungwidrigkeit dar und kann belangt werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Keine Ahnung, ob dies zulässig ist.....

    Ein Versuch wäre es aber wert! :D

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur zu, der Fahrer wird sich über das brennende Auto freuen- und was er da alles gespart hat!

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  • HR
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    weis nicht hier in Nrw,man sollte erst garnicht Rauchen im Auto ,egal ob es steht oder man fährt.

    Für zivilisierte Menschen sollte es selbstverständlich sein, seinen Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen.

    Zigarettenstummel sind zwar sehr klein. Nichtsdestotrotz sind dies Stummel aber nicht ohne:

    - Gefahr für kleine Kinder, die die Stummel in den Mund nehmen. Das Nikotin im Filter ist immer noch SEHR giftig.

    - Brandgefahr in der Natur.

    - Die Filter brauchen selbst im Erdreich sehr lange, bis sie verrotten.

    - größere Mengen an Stummeln sind selbst im Freien eine Geruchsbelästigung.

    - Das es optisch nicht gut ausseht ist dabei gar nicht so wichtig.

    Das Ordnungsamt weis es sicher:-))

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das ist zulässig und hoffentlich glimmt der Suchtstengel noch und brennt ein schönes Loch in die kalbsledern überzogene Rücksitzbank.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mir das Nummernschild aufschreiben und ihn beim Ordnungsamt anzeigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mag sein, dass dieser Umweltdelikt in München durch Polizei oder kommunale Ordnungskräfte mit 30 € geahndet wird. Wenn es denn einer derer gesehen hat, einschreitet und diese Strafe auch verhängt. Aber und das ist wesentlich, erlaubt es deswegen nicht jedermann, meist noch glimmende Kippen in ein Auto zu werfen (und sei es auch zurückzuwerfen). Je nach dem wo die Kippe hin fliegt und wie schnell sie gefunden wird, kann ein enormer Schaden dadurch verursacht werden. Für diesen Schaden ist der selbst ernannte Ordnungshüter schadensersatzpflichtig!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also eine Straftat ist es wohl nicht, aber man sollte es besser nicht machen. Zivil klagen sind ja immer möglich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nur mit dem DNA Befund, der nachweist, dass es die richtige Kippe war.

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