habe bei einer großen auktonshaus ringe für meine hochzeit bestellt. habe dem verkäufer mehrmals mitgeteilt welche größe und welche gravur ich haben will. nun kammen die ringe gestern bei mir an und der eine ring hatte die falsche größe gehabt. ich habe eine 22 bestellt und eine 24 erhalten. nun paßt der natürlich nicht. was habe ich jetzt für rechte, kann ich diese zurückgeben und mein geld zurückverlangen. habe dem käufer mitgeteilt das mein ring zu groß ist. und er stellt sich quer. er hat mir auch eine rechnung mit geschickt in der steht, das ich eine 19 und eine 22 bestellt habe. nun behauptet er ich hätte eine 22 und eine 23 bestellt, die er mir auch geliefert hätte. was vollkommener quatsch ist. da die größe 19 stimmt nur mein ist zu groß,keine größe 22 iwe bestellt. was habe ich jetzt für rechte? kann ich mein geld zurückverlangen? oder ihn anzeigen? und hätte ich dann chancen?
2010-04-04T03:25:06Z
mit dem kann man nicht reden, habe es schon mehrmals probiert!!!!
2010-04-04T03:25:08Z
mit dem kann man nicht reden, habe es schon mehrmals probiert!!!!
Jekyll2010-04-11T13:12:39Z
Beste Antwort
Wenn du eine 22 bestellt hast und es auch schriftlich hast (deine obigen Angaben) ist doch alles bestens. Du hast natürlich Gewährleistungsrechte, sprich zuerst die Nacherfüllung. Da er sich aber offenbar schon geweigert hat, hast du somit das Recht ohne Nacherfüllungsverlangen zurückzutreten. Drohe ihm am besten mit einem Anwalt und zeige ihm, dass du Ahnung vom BGB hast. Er solle es sich selbst nicht so schwer machen, denn dein Anwalt holt sich von ihm das Geld, somit wird das ganze doch nur für ihn teuerer. Viel Erfolg
Nimm dir nen Anwalt, übergib ihm den Vorgang und verbuche ihn unter Erfahrungen. Danach fährst du in die nächstgelegene gröÃere Stadt und kaufst deine Ringe direkt im Laden vor Ort. Dort kannst du sie anprobieren etc. pp.
AnschlieÃend kaufst du wirklich wichtige Sachen NIE WIEDER online.
Das ist ein bisschen tricky, denn wenn du die Ringe bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden hast, hast du keine Ansprüche gegen den Lieferer (gesetzliche Gewährleistungsansprüche §§433 ff. BGB). Aber ansonsten hat Knuddel Recht, auÃer dass du den Deckungskauf nur bei einem Lieferungsverzug tätigen darfst (hat der Lieferer dir einen Liefertermin zugesagt und diesen nicht eingehalten? Dann kommt das in Frage >> §§ 280, 286 BGB). Bestehe auf Nacherfüllung, er soll dir die richtigen Ringe schicken, du hast ja die Rechnung. Zur Not musst du andere Ringe kaufen, so ärgerlich das auch ist. Tut mir leid.
du kannst die ringe reklamieren. falls der verkäufer die ringe nicht umändert oder umtauscht kannst du das geld zurückfordern, oder einklagen. es kann sogar soweit gehen, falls die zeit zu knapp wird zur hochzeit, kannst du einen sogenannten deckungskauf vornehmen.
du kannst die gleichen ringe oder gleichwertige bei einen juwelier kaufen, der verkäufer, der falsch lieferte muss für die mehrkosten aufkommen.
voraussetzung ist allerdigs, du kannst beweisen, dass er andere ringe lieferte als du bestellte. du brauchst unbedingt was schriftliches. auch den "mangel an der sache" musst du schriftlich (per Einschreiben) bei ihn reklamieren, sonst sagt er, er hätte von nichts gewusst. fax und email ist vor gericht nicht immer ausreichend.
falls du die rechnung überwiesen hast, musst du auf dein geld warten. bei bankeinzug kannst du innerhalb 6 wochen das geld bei deiner bank vom verkäufer zurückholen.