Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Was für rechte habe ich?

habe bei einer großen auktonshaus ringe für meine hochzeit bestellt.

habe dem verkäufer mehrmals mitgeteilt welche größe und welche gravur ich haben will.

nun kammen die ringe gestern bei mir an und der eine ring hatte die falsche größe gehabt. ich habe eine 22 bestellt und eine 24 erhalten. nun paßt der natürlich nicht.

was habe ich jetzt für rechte, kann ich diese zurückgeben und mein geld zurückverlangen.

habe dem käufer mitgeteilt das mein ring zu groß ist. und er stellt sich quer.

er hat mir auch eine rechnung mit geschickt in der steht, das ich eine 19 und eine 22 bestellt habe.

nun behauptet er ich hätte eine 22 und eine 23 bestellt, die er mir auch geliefert hätte.

was vollkommener quatsch ist. da die größe 19 stimmt nur mein ist zu groß,keine größe 22 iwe bestellt.

was habe ich jetzt für rechte? kann ich mein geld zurückverlangen?

oder ihn anzeigen? und hätte ich dann chancen?

Update:

mit dem kann man nicht reden, habe es schon mehrmals probiert!!!!

Update 2:

mit dem kann man nicht reden, habe es schon mehrmals probiert!!!!

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn du eine 22 bestellt hast und es auch schriftlich hast (deine obigen Angaben) ist doch alles bestens.

    Du hast natürlich Gewährleistungsrechte, sprich zuerst die Nacherfüllung. Da er sich aber offenbar schon geweigert hat, hast du somit das Recht ohne Nacherfüllungsverlangen zurückzutreten.

    Drohe ihm am besten mit einem Anwalt und zeige ihm, dass du Ahnung vom BGB hast.

    Er solle es sich selbst nicht so schwer machen, denn dein Anwalt holt sich von ihm das Geld, somit wird das ganze doch nur für ihn teuerer.

    Viel Erfolg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du deine Bestellung ausgedruckt hast dann hast du ein Beweis oder von ihm eine Bestätigung der Bestellung, da stehen dann die Ring größen drin und auch was eingraviert werden sollte.

    Diese könntest du ein scannen und den per E: Mail zuschicken und so kann er sich nicht mehr heraus reden.

    So kannst du dich nur auf eine längere "Schlacht" einrichten.

    Ist das Geld von dir schon überwiesen dann lässt du es einfach bei deiner Bank zurück buchen und schickst du da nach die Ringe einfach zurück per Einschreiben mit Rückantwort, Beleg bitte aufheben.

    Hast du einen Zeugen für die Bestellung dann wäre es schon sehr einfach, dann kannst du dem eine Eidesstattliche Erklärung von dir schicken und dann kann der zusehen wo er bleibt

    Und Bitte immer Kopien machen von alles und am besten wäre es gewesen die Ringe bei einen Juwelier deines vertrauen zu kaufen.

    Quelle(n): Ringe kaufen in das Internet.
  • vor 1 Jahrzehnt

    du kannst die ringe reklamieren. falls der verkäufer die ringe nicht umändert oder umtauscht kannst du das geld zurückfordern, oder einklagen. es kann sogar soweit gehen, falls die zeit zu knapp wird zur hochzeit, kannst du einen sogenannten deckungskauf vornehmen.

    du kannst die gleichen ringe oder gleichwertige bei einen juwelier kaufen, der verkäufer, der falsch lieferte muss für die mehrkosten aufkommen.

    voraussetzung ist allerdigs, du kannst beweisen, dass er andere ringe lieferte als du bestellte. du brauchst unbedingt was schriftliches. auch den "mangel an der sache" musst du schriftlich (per Einschreiben) bei ihn reklamieren, sonst sagt er, er hätte von nichts gewusst. fax und email ist vor gericht nicht immer ausreichend.

    falls du die rechnung überwiesen hast, musst du auf dein geld warten. bei bankeinzug kannst du innerhalb 6 wochen das geld bei deiner bank vom verkäufer zurückholen.

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nimm dir nen Anwalt, übergib ihm den Vorgang und verbuche ihn unter Erfahrungen. Danach fährst du in die nächstgelegene größere Stadt und kaufst deine Ringe direkt im Laden vor Ort. Dort kannst du sie anprobieren etc. pp.

    Anschließend kaufst du wirklich wichtige Sachen NIE WIEDER online.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist ein bisschen tricky, denn wenn du die Ringe bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden hast, hast du keine Ansprüche gegen den Lieferer (gesetzliche Gewährleistungsansprüche §§433 ff. BGB). Aber ansonsten hat Knuddel Recht, außer dass du den Deckungskauf nur bei einem Lieferungsverzug tätigen darfst (hat der Lieferer dir einen Liefertermin zugesagt und diesen nicht eingehalten? Dann kommt das in Frage >> §§ 280, 286 BGB). Bestehe auf Nacherfüllung, er soll dir die richtigen Ringe schicken, du hast ja die Rechnung. Zur Not musst du andere Ringe kaufen, so ärgerlich das auch ist. Tut mir leid.

  • vor 1 Jahrzehnt

    also, aber leider hast du keine rechte!

  • vor 1 Jahrzehnt

    also wenn es nach mir ginge, hättest du gar keine rechte! ; )

    gruß, der verkäufer

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er hast vil faltsch verstanden =) GRoßes Mistverständiniss =) Rede mit ihm darüber !!! Geld ist ein sehr hart verdientes Tauschmittel von uns ! Und wenn man das ausgibt für was faltsches ist nicht so prall =) Also rufe den ma an und spreche mit ihm überalles =)

    Liebe Grüße

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.