wieviel ehegattenunterhalt?
bei finanzierungen und schulden werden gewöhnlich kostenaufstellungen gemacht. wieviel wird dabei zur unterhaltung eines ehepartners berechnet? sind das auch die 3/7 des einkommens wie bei scheidungen oder weicht das ab, weil man ja wie bei hartz IV - empfängern zum beispiel eine bedarfsgemeinschaft hat?
sorry, ich wurde falsch verstanden. hier geht es nicht um eine scheidung oder ähnliches. ich möchte nur wissen, wieviel zur unterhaltung eines ehepartners bei bankfinanzierungen oder schuldner-kostenaufstellungen berechnet wird.