Dürfen arme Menschen nur heimliche Beziehungen haben ?

Ganz offen und deutlich zunehmend verletzen deutsche Behörden
und eben auch Gerichte bis in die höchsten Instanzen das grund-
gesetzlich garantierte Recht auf die Würde des Menschen.

Gut - das ist nicht neu, aber immer wieder erschütternd !!

Arm sein und "Hartz-IV" beziehen heißt immer öfter,
alleine und einsam leben zu müssen oder aber Liebes-
beziehungen nur noch HEIMLICH haben zu dürfen.

Denn für Menschen in der "Hartz-IV-Hölle" machen
Behörden, Jobcenter und auch Sozialgerichte
aus Liebesbeziehungen flugs und ohne weitere
Prüfung sogen. "Bedarfsgemeinschaften".

So bekommt das Verlieben eine ganz neue Variante -
denn wer sich künftig in einen Menschen im Bezug
von "Hartz-IV-Bezug" verliebt, wird sofort in eine
Bedarfsgemeinschaft gepresst und hat vollen
Unterhalt für den Menschen zu bezahlen, in den
man sich gerade verliebt hat.

Umgekehrt kann also z.B. eine alleinerziehende Mutter
mit zwei oder drei Kindern keine Liebesbeziehung mehr
eingehen, weil der Mann, der sich für sie interessiert,
von Behörden und Gerichten in die Bedarfsgemeinschaft
gepresst wird und Unterhalt für Frau und die Kinder
eines anderen Mannes zu zahlen hat.

Schwarzmalerei ?? Weit gefehlt - es ist bundesdeutsche
Realität, dass sogen. "Sozialdetektive" in Behältern von
Schmutzwäsche wühlen, um irgendeinen Beleg dafür
zu finden, dass da mal ein Mann bei der alleinerziehenden
Mutter übernachtet hat. Was dann eine Bedarfsgemeinschaft
nahelegt und erstmal ganz schnell die Sozialleistungen
eingestellt werden.

Auch das Bundessozialgericht in Kassel hat gerade
in seiner Entscheidung mit dem Az. B Y AS 49/09
entschieden, dass Paare sich trennen oder scheiden
lassen müssen - sonst wird eine Bedarfsgemeinschaft
angenommen und der arbeitslose Partner muss den
anderen wg. Unterstützung anbetteln.

Im übrigen liegt die Beweislast bei der alleinerziehenden
Mutter - sie muss beweisen, dass sie nicht in einer
"eheähnl. Beziehung" ist.

Schlussfolgerung: Für arme Menschen darf es keine Liebe geben.
Jedenfalls nicht nach Denken von deutschen Behörden und Ge-
richten.

2010-02-23T03:56:20Z

Verehrte @ Heidi - klingt ja gut, was
Du schreibst. Hat nur leider mit der
Realität nicht viel gemein.

Das BSG hat einen Rechtsstreit ent-
schieden, wo auch die ARGE wie
einzelne Gerichte in Vorinstanzen
unterschiedliche Auffassungen hatten.

Was ich kritisiere - unmissverständlich
und deutlich ist - dass in immer mehr
Entscheidungungen die Lebens-
wirklichkeit von Menschen missachtet
wird. Hier im konkreten Fall steckt
die Aufforderung, sich scheiden zu
lassen. Erst dann besteht Leistungs-
pflicht nach SGB II für die sonst näm-
lich zweifelsfrei bezugsberechtigte
Frau.

Und im übrigen gilt das für viele Lebens-gemeinschaften, wo Jobcenter ver-
langen, dass Menschen Liebesbe-
ziehungen auflösen, weil sie sonst keinen Anspruch auf SGB II haben.

In der ursprünglichen Rechtsprechung
wurden im übrigen Bedingungen for-
muliert, die inzwischen in der Realität
nicht mehr beachtet werden.

Z.B. im alten Sozialhilferecht musste
kein neuer Partner ....

2010-02-23T04:02:37Z

... für die Kinder aus früheren Be-
ziehungen Unterhalt leisten.
Auch das wurde mit der sogen.
"Hartz-IV-Gesetzgebung" klamm-
heimlich geändert. Wer jetzt als Mann
mit einer alleinerziehenden Mutter
im Hartz-IV-Bezug zusammenkommt,
MUSS auch für die Kinder seiner
neuen Liebe aufkommen und wird
mit seinem gesamten Einkommen
in eine neue Bedarfsgemeinschaft
gerechnet.

Und allerliebste @ Heidi - Deine
Ausführungen zum sogen. "Haus-
besuch" incl. der hess. Recht-
sprechung sind ja nett - haben nur
ebenfalls mit der Realität wenig
gemein.

Zum einen scheren sich Hartz-IV-
Behörden in anderen Bundesländern
keinen Deut darum, was die Hessen
so entscheiden. Und zu anderen
werden auch in Hessen und überall
sonst an jedem Tag massiv unan-
gekündigte Hausbesuche durchge-
führt. Die stehen an der Tür und
klingeln und befragen Nachbarn -
und nur wer sich wehrt und
sachkundig ist kann sich in Einzel-
fällen gegen den massiven Rechts-
bruch der Jobcenter verteidigen

doodlebugger572010-02-22T11:06:51Z

Beste Antwort

Was haelst du von folgendem Vorschlag um das leidige Hartz IV Thema aus der Welt zu schaffen.

Wir verankern im Grundgesetz, dass jeder Deutsche das Recht auf Arbeit / Beschaefftigung hat.

Weiterhin garantieren wir per Grundgesetz, jedem der einer Beschaefftigung nachgeht, MINDESTENS einen den gesellschaftlichen Moeglichkeiten entsprechenden Lebensstandard.

Jedem Bundesbuerger, der aus welchen Gruenden auch immer keiner Beschaeftigung nachgehen kann oder will wird eine ausreichende Grundsicherung garantiert.

Wir koennen doch nicht die naechsten 10 Jahre an Hartz 4 rumdoktern und ausser Anwaelte, Richter, Parlamentarier, niemanden damit begluecken.

Butsch2010-02-28T05:03:20Z

Für mich ist Harz 4 nur ein andres Wort für Arbeitslager, nur das das System ohne Stacheldraht und Wachentürme funktioniert, man könnte auch sagen das es nur anders verlagert wurde. Die Wohnung gleicht mehr eine Zelle und dein Sachbearbeiter ist dein Wächter und Richter. Das Geld was man bekommt begrenzt deine Freiheiten ein.

Die Arge bezahlt zwar deine Miete, Heizung und kalt Wasser. Man bekommt ca. 356 Euro zum Leben. Aber für Warm Wasser zieht die Arge erst mal Schulden ab, die man bei der Arge ständig hat 20 Euro ab. 336 Euro. Strom ist meist ein drittel der Miete also 74 Euro Strom = 262 Euro über. Telefon und Internet 49 Euro = 213 Euro über. Privat schulden 20 Euro = 193 Euro zum Leben über… Von 193 Euro soll man Möbel, Kleidung und Gesellschaftliches Leben wie Billdung, Kino, Sport usw zahlen. Was aber unmöglich ist… Man kauft sich lieber was zum Essen und Trinken. Man kann nur 6,20 Euro pro tag Ausgeben. Ein Gesellschaftliches Leben ist ein Luxus denn man sich nicht leisten kann…

Die Arge macht auch druck, das man sich Bewerben muss. Aber eine Bewerbungsmappe mit Postversand kostet auch 5~7 Euro pro stück… Das Internet Braucht man auch um sich zu Bewerben. Firmen sind leider nicht da zu verpflichtet auf Bewerbungen zu Antworten. Wenn man Glück hat bekommt man eine Absage oder seine Bewerbungsmappe zurück… Legt man bei der Arge keine Absagen vor, heißt es immer, dass man sich nicht bewirbt. Was man auch schlecht beweisen kann, wenn man keine Absagen bekommt… Was auch zu Strafen führt, Weniger Geld oder Gutscheine für Lebensmittel usw…

Ich Lebe schon seit 5 Jahren von H4. Mein Sachbearbeiter sagt dass ich nicht mehr vermittelbar bin. In der Zeit habe ich nicht 1 Stellenangebot von der Arge bekommen. Nur 1 Euro Jobs. Die ich auch nicht mehr machen darf, weil ich 16E machen soll. Aber ich bekomme keine 16E Angebote. Ich habe kein Bett oder Matratze mehr, ich schlafe seit 3 Jahren auf ein Schmales Sofa was auch schon durchgelegen ist, und die Metallfedern Pieksen in der Nacht an der Hüfte. An Schlafen ist da nicht zu denken, man ruht mehr als Schlafen. Und das nur weil ich mir kein Bett mehr leisten kann. Meine Kondition ist auf null gesunken, ein richtiger Job könnte ich nicht mehr ausüben. Wegen mangels Sportverein habe ich 40kg zugenommen. Man kann sagen das ich durch H4 Krank geworden bin…

Wie soll man mit H4 überhaupt eine Frau oder Mann kennen lernen. Wenn man am Gesellschaftlichen Leben nicht mehr teilnehmen kann…? Mit 6,20 Euro kommt man nicht weit… reicht grade für 2 Becher Kaffee. H4 ist ein Beziehungs-Killer und Beziehungen muss man vor der Arge geheim halten… Die Arge hat ein schon die Menschliche Würde genommen. Aber meine Selbstachtung bekommmt sie nicht.

Mittlerweile sehe ich Gefängnis als einer art von alternative an. Ich glaube das ich da besser Leben könnte… Zumindest hätte ich Arbeit, und ein Bett wo man Schlafen kann. Für mich gibt es da kein großen unterschied, es ändert sich nur die Adresse…

.**.2010-02-22T07:59:59Z

Eine Bedarfsgemeinschaft wird daraus doch nur, wenn beide ihr Leben gemeinsam in einer Wohnung verbringen. In dem Fall sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass der eine den anderen unterstützt. So war es jedenfalls früher mal, und in dem Fall braucht man auch gar nichts zu verheimlichen.
Heutzutage ist es offensichtlich so, dass man zwar liebend gerne die eigenen Kosten für die Miete der zweiten Wohnung sparen möchte, und statt dessen die Allgemeinheit für die gemeinsam bewohnte Wohnung sowie den Lebensunterhalt des Partners zahlen läßt, und das auch noch als sein gottgegebenes Recht betrachtet. Das nennt man Leistungsbetrug, und nur in dem Fall muß man seinen Partner ( und sein Einkommen ) verheimlichen. Wieso sollte die Allgemeinheit bereit sein, sowas zu finanzieren, während der eigene Partner dazu nicht bereit ist? Glaubst Du, die Menschen, die noch Steuern zahlen, könnten ihr dafür verschleudertes Geld selber nicht besser gebrauchen?
Fazit: für arme aber ehrliche Menschen darf es durchaus Liebe geben, für arme betrügerische Menschen wohl dann nicht. Daran sind aber nicht die Behörden schuld, sondern die Leute selber. Sie schaden damit im übrigen in erster Linie den armen ehrlichen Menschen, die aufgrund ihrer Ehrlichkeit weniger öffentliche Mittel bekommen und sich dafür auch noch mit den armen betrügerischen Menschen in einen Pott werfen lassen dürfen und gar nichts dagegen tun können.
Die von dir angeprangerten Sozialdetektive und Behördenschnüffeleien wären völlig überflüssig, wenn es nicht gerade beim Bezug von öffentlichen Mitteln Betrügereien gäbe wie Sand am Meer.

Stefan H2010-02-22T06:19:34Z

Sorry, aber was für ein billiger Schwachfug von populismus!! Wenn ich sowas lese, geht mir echt die Hutschnur hoch.


In diesem Sinne....

Kapaun2010-02-22T04:01:58Z

Die eigentlich ganz selbstverständliche Alternative wäre natürlich, dass ein Paar füreinander aufkommt, bevor man sich an den Staat wendet. Aber das ist wohl heutzutage nicht mehr modern und gilt als "menschenunwürdig". Meine Güte, wohin sind wir bloß gekommen?

@Lord Wapping: Für Polemik und verlogene Verdrehung sind willou und ein paar andere hier weithin bekannt.

@karla: Dein Mitgefühl gilt hier dem Falschen. Die Klöpse, die sich willou heute geleistet hat, sind schon mal einen groben Keil wert.

Weitere Antworten anzeigen (22)