Dürfen arme Menschen nur heimliche Beziehungen haben ?
Ganz offen und deutlich zunehmend verletzen deutsche Behörden
und eben auch Gerichte bis in die höchsten Instanzen das grund-
gesetzlich garantierte Recht auf die Würde des Menschen.
Gut - das ist nicht neu, aber immer wieder erschütternd !!
Arm sein und "Hartz-IV" beziehen heißt immer öfter,
alleine und einsam leben zu müssen oder aber Liebes-
beziehungen nur noch HEIMLICH haben zu dürfen.
Denn für Menschen in der "Hartz-IV-Hölle" machen
Behörden, Jobcenter und auch Sozialgerichte
aus Liebesbeziehungen flugs und ohne weitere
Prüfung sogen. "Bedarfsgemeinschaften".
So bekommt das Verlieben eine ganz neue Variante -
denn wer sich künftig in einen Menschen im Bezug
von "Hartz-IV-Bezug" verliebt, wird sofort in eine
Bedarfsgemeinschaft gepresst und hat vollen
Unterhalt für den Menschen zu bezahlen, in den
man sich gerade verliebt hat.
Umgekehrt kann also z.B. eine alleinerziehende Mutter
mit zwei oder drei Kindern keine Liebesbeziehung mehr
eingehen, weil der Mann, der sich für sie interessiert,
von Behörden und Gerichten in die Bedarfsgemeinschaft
gepresst wird und Unterhalt für Frau und die Kinder
eines anderen Mannes zu zahlen hat.
Schwarzmalerei ?? Weit gefehlt - es ist bundesdeutsche
Realität, dass sogen. "Sozialdetektive" in Behältern von
Schmutzwäsche wühlen, um irgendeinen Beleg dafür
zu finden, dass da mal ein Mann bei der alleinerziehenden
Mutter übernachtet hat. Was dann eine Bedarfsgemeinschaft
nahelegt und erstmal ganz schnell die Sozialleistungen
eingestellt werden.
Auch das Bundessozialgericht in Kassel hat gerade
in seiner Entscheidung mit dem Az. B Y AS 49/09
entschieden, dass Paare sich trennen oder scheiden
lassen müssen - sonst wird eine Bedarfsgemeinschaft
angenommen und der arbeitslose Partner muss den
anderen wg. Unterstützung anbetteln.
Im übrigen liegt die Beweislast bei der alleinerziehenden
Mutter - sie muss beweisen, dass sie nicht in einer
"eheähnl. Beziehung" ist.
Schlussfolgerung: Für arme Menschen darf es keine Liebe geben.
Jedenfalls nicht nach Denken von deutschen Behörden und Ge-
richten.
Verehrte @ Heidi - klingt ja gut, was
Du schreibst. Hat nur leider mit der
Realität nicht viel gemein.
Das BSG hat einen Rechtsstreit ent-
schieden, wo auch die ARGE wie
einzelne Gerichte in Vorinstanzen
unterschiedliche Auffassungen hatten.
Was ich kritisiere - unmissverständlich
und deutlich ist - dass in immer mehr
Entscheidungungen die Lebens-
wirklichkeit von Menschen missachtet
wird. Hier im konkreten Fall steckt
die Aufforderung, sich scheiden zu
lassen. Erst dann besteht Leistungs-
pflicht nach SGB II für die sonst näm-
lich zweifelsfrei bezugsberechtigte
Frau.
Und im übrigen gilt das für viele Lebens-gemeinschaften, wo Jobcenter ver-
langen, dass Menschen Liebesbe-
ziehungen auflösen, weil sie sonst keinen Anspruch auf SGB II haben.
In der ursprünglichen Rechtsprechung
wurden im übrigen Bedingungen for-
muliert, die inzwischen in der Realität
nicht mehr beachtet werden.
Z.B. im alten Sozialhilferecht musste
kein neuer Partner ....
... für die Kinder aus früheren Be-
ziehungen Unterhalt leisten.
Auch das wurde mit der sogen.
"Hartz-IV-Gesetzgebung" klamm-
heimlich geändert. Wer jetzt als Mann
mit einer alleinerziehenden Mutter
im Hartz-IV-Bezug zusammenkommt,
MUSS auch für die Kinder seiner
neuen Liebe aufkommen und wird
mit seinem gesamten Einkommen
in eine neue Bedarfsgemeinschaft
gerechnet.
Und allerliebste @ Heidi - Deine
Ausführungen zum sogen. "Haus-
besuch" incl. der hess. Recht-
sprechung sind ja nett - haben nur
ebenfalls mit der Realität wenig
gemein.
Zum einen scheren sich Hartz-IV-
Behörden in anderen Bundesländern
keinen Deut darum, was die Hessen
so entscheiden. Und zu anderen
werden auch in Hessen und überall
sonst an jedem Tag massiv unan-
gekündigte Hausbesuche durchge-
führt. Die stehen an der Tür und
klingeln und befragen Nachbarn -
und nur wer sich wehrt und
sachkundig ist kann sich in Einzel-
fällen gegen den massiven Rechts-
bruch der Jobcenter verteidigen