Geldstrafe oder Freiheitsstrafe?

hallo,

ich habe eine fragen und zwar. mein bruder hat ein praktikumsbescheinigung erstellt und hat sich nun damit an einer uni beworben. nach dem motto er hat an der firma bla bla für 6 monate praktikum gemacht. was ist wenn es rauskommt? dies ist ja eine urkundenfälschung. kommt man als ersttäter mit einer geldstrafe davon? er hat keine vorstrafen und keinen eintrag im führungszeugnis.

2010-02-19T15:49:37Z

er hat noch ein stempel drauf gesetzt
nur zu info ^^

sagabona2010-02-19T17:56:27Z

Beste Antwort

Er bekommt normalerweise eine Geldstrafe und die kann er evtl. durch gemeinnützige Arbeit tilgen.
Falls die website derzeit als Gefahr eingestuft wird, darf man das getrost ignorieren, denn die oberen haben was dagegen:
http://justiz.ju.funpic.de/juristenzitate.htm

Anonym2010-02-20T14:03:00Z

Das ist doch Angelegenheit der Uni, ob sie ihm dort weiter studieren lassen. Die müssen wohl für eine strafrechtliche Verfolgung einen Strafantrag stellen. Ein öffentliches Interesse dafür gibt es doch nicht.

aronphoenix2010-02-20T04:43:04Z

@Yen: Dieser Dr. hat danach auch seinen Job verloren und wurde glaube ich für mehrere Jahre ins Gefängnis gesteckt.

Anonym2010-02-20T03:41:24Z

Ist nicht vor Jahren ein Dr. Sowieso der gar kein Dr. war sondern Postbote, als Klinikarzt jahrelang beschäftigt gewesen? Da ist die Fälschung der Praktikumsbescheinigung ein Klacks dagegen. Weiter so!

Peter K2010-02-19T21:41:53Z

keine Frage, eine Bescheinigung ist eine Urkunde und die hat er gefälscht und im öffentlichen Rechtsverkehrs genutzt - Das ist Urkundenfälschung und strafbebewehrt - § 267 StGB -

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