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Geldstrafe oder Freiheitsstrafe?

hallo,

ich habe eine fragen und zwar. mein bruder hat ein praktikumsbescheinigung erstellt und hat sich nun damit an einer uni beworben. nach dem motto er hat an der firma bla bla für 6 monate praktikum gemacht. was ist wenn es rauskommt? dies ist ja eine urkundenfälschung. kommt man als ersttäter mit einer geldstrafe davon? er hat keine vorstrafen und keinen eintrag im führungszeugnis.

Update:

er hat noch ein stempel drauf gesetzt

nur zu info ^^

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Er bekommt normalerweise eine Geldstrafe und die kann er evtl. durch gemeinnützige Arbeit tilgen.

    Falls die website derzeit als Gefahr eingestuft wird, darf man das getrost ignorieren, denn die oberen haben was dagegen:

    http://justiz.ju.funpic.de/juristenzitate.htm

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kommt darauf an, was passiert und wann. Wenn er Amok laeuft, kommt das dann schon raus und dann wird wieder gemeckert, warum es nicth genauer gecheckt wurde? Wenn er aber seinen Abschluss schon hat, kann er nicht mehr weggenommen werden per se, denn er hat ja die Zeit studiert und das Wissen erworben. Ausserdem sagen wir er hat es bereits geschafft, die richtigen Freunde zu machen wird derjenige, der es entdeckt einfach gekauft und niemand kuemmerts. Oder er zahlt eine laecherliche Summe als Bussgeld und Gut ist.

    Alles in allem ein wohlkalkuliertes Risiko.

  • vor 1 Jahrzehnt

    keine Frage, eine Bescheinigung ist eine Urkunde und die hat er gefälscht und im öffentlichen Rechtsverkehrs genutzt - Das ist Urkundenfälschung und strafbebewehrt - § 267 StGB -

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist doch Angelegenheit der Uni, ob sie ihm dort weiter studieren lassen. Die müssen wohl für eine strafrechtliche Verfolgung einen Strafantrag stellen. Ein öffentliches Interesse dafür gibt es doch nicht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    @Yen: Dieser Dr. hat danach auch seinen Job verloren und wurde glaube ich für mehrere Jahre ins Gefängnis gesteckt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ist nicht vor Jahren ein Dr. Sowieso der gar kein Dr. war sondern Postbote, als Klinikarzt jahrelang beschäftigt gewesen? Da ist die Fälschung der Praktikumsbescheinigung ein Klacks dagegen. Weiter so!

  • vor 1 Jahrzehnt

    es wird wohl eher eine verwarnung

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Diese Frage gehört in die Kategorie "Umfragen und Abstimmungen".

    Ich plädiere für Todesstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube nicht, dass das Urkundenfälschung ist.

    Und wenn da was nicht sauber ist, dann wäre das wahrscheinlich eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, womit wir (wenn überhaupt) bei einem Bußgeld wären.

    Das er von der Universität exmartikuliert (rausgeschmissen) wird, ist wohl selbstverständlich ;)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ersttäter bekommen i.d.Regel eine Bewährungsstrafe.

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