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Geldstrafe oder Freiheitsstrafe?
hallo,
ich habe eine fragen und zwar. mein bruder hat ein praktikumsbescheinigung erstellt und hat sich nun damit an einer uni beworben. nach dem motto er hat an der firma bla bla für 6 monate praktikum gemacht. was ist wenn es rauskommt? dies ist ja eine urkundenfälschung. kommt man als ersttäter mit einer geldstrafe davon? er hat keine vorstrafen und keinen eintrag im führungszeugnis.
er hat noch ein stempel drauf gesetzt
nur zu info ^^
10 Antworten
- sagabonaLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Er bekommt normalerweise eine Geldstrafe und die kann er evtl. durch gemeinnützige Arbeit tilgen.
Falls die website derzeit als Gefahr eingestuft wird, darf man das getrost ignorieren, denn die oberen haben was dagegen:
Quelle(n): http://justiz.ju.funpic.de/juristenzitate.htm http://justiz.ju.funpic.de/ http://justiz.ju.funpic.de/ - Night WolfeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Kommt darauf an, was passiert und wann. Wenn er Amok laeuft, kommt das dann schon raus und dann wird wieder gemeckert, warum es nicth genauer gecheckt wurde? Wenn er aber seinen Abschluss schon hat, kann er nicht mehr weggenommen werden per se, denn er hat ja die Zeit studiert und das Wissen erworben. Ausserdem sagen wir er hat es bereits geschafft, die richtigen Freunde zu machen wird derjenige, der es entdeckt einfach gekauft und niemand kuemmerts. Oder er zahlt eine laecherliche Summe als Bussgeld und Gut ist.
Alles in allem ein wohlkalkuliertes Risiko.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
keine Frage, eine Bescheinigung ist eine Urkunde und die hat er gefälscht und im öffentlichen Rechtsverkehrs genutzt - Das ist Urkundenfälschung und strafbebewehrt - § 267 StGB -
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das ist doch Angelegenheit der Uni, ob sie ihm dort weiter studieren lassen. Die müssen wohl für eine strafrechtliche Verfolgung einen Strafantrag stellen. Ein öffentliches Interesse dafür gibt es doch nicht.
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- aronphoenixLv 5vor 1 Jahrzehnt
@Yen: Dieser Dr. hat danach auch seinen Job verloren und wurde glaube ich für mehrere Jahre ins Gefängnis gesteckt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ist nicht vor Jahren ein Dr. Sowieso der gar kein Dr. war sondern Postbote, als Klinikarzt jahrelang beschäftigt gewesen? Da ist die Fälschung der Praktikumsbescheinigung ein Klacks dagegen. Weiter so!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Diese Frage gehört in die Kategorie "Umfragen und Abstimmungen".
Ich plädiere für Todesstrafe mit anschlieÃender Sicherheitsverwahrung.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich glaube nicht, dass das Urkundenfälschung ist.
Und wenn da was nicht sauber ist, dann wäre das wahrscheinlich eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, womit wir (wenn überhaupt) bei einem BuÃgeld wären.
Das er von der Universität exmartikuliert (rausgeschmissen) wird, ist wohl selbstverständlich ;)