Abkassieren einer Vepackungspauschale bei Paketversand ?

Hallo habe mir neulich etwas bestellt , in der Rechnung stand eine Position zur Debatte die da heißt "Verpackungspauschale nach §6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung" . Wer weiß was darüber, oder kann mir sagen das das so in Ordnung geht was der Händler dort betreibt (waren zwar nur 0,60€) aber trotzdem.
Vielen Dank für eure Hilfe......

Nostradamus2010-02-11T10:01:42Z

Beste Antwort

Die Begründung ist etwas unglücklich gewählt und wird sonst einfach als Verpackungskosten angegeben. Es geht hier um eine Gebühr die der Versender für die Entsorgung der Verpackung an den umgangssprachlich Gelben Punkt abführen muss.
Diese Gebühr entsteht bei jeder Verpackung. Egal ob Kaugummi oder Schutzfolien bei Autos.

Die meisten Versender rechnen Verpackungskosten in den Verkaufspreis mit rein, sieht halt schöner aus, ändert aber nichts daran das letztendlich der Käufer es bezahlen muss.

Bei vielen Waren werden auch, besonders wenn es aufwendige Versandpackungen sind, die Verpackungskosten extra angegeben und berechnet. Es ist also nicht außergewöhnlich. Es muss nur für den Kunden ersichtlich sein.

uweelena2010-02-11T08:13:20Z

Sorry, das höre ich jetzt zum ersten mal.

Gut , dann kann man sich auch darauf einstellen das ich 20 cent für die Verpackungspauschale für einen Liter Milch dazu bezahlen muß.

Grüße Uwe

Upps da ging gerade was schief, hier der Text den ich im Link Dr zeigen wollte.

Onlinevideothek Für jeden vorgenommenen Tausch wird jedoch eine Porto-, Service- und Verpackungspauschale berechnet. Hierbei ist keine Quersubvention …
45 KB (6.068 Wörter) - 12:53, 28. Jan. 2010


Bei Videos gibt es die auch schon sehe ich da gerade

Anonym2010-02-11T08:05:01Z

Die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass JEDER Händler seinen Beitrag zu leisten hat (jaja, der Staat kassiert überall mit)

diese dann auf seine Kunden abzuwälzen, finde ich persönlich als frech

Anonym2010-02-11T07:58:30Z

Wäre auch interessant, zu wissen, was für ein Artikel das ist..

Prinzipiell kann der Verkäufer beim Versand natürlich das Porto und die Verpackung (Schutzkarton) in Rechnung stellen.